Im Land Bremen soll es künftig möglich sein, sich mit seinem Haustier in einer Grabstätte beisetzen zu lassen. Das teilt die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Kathrin Moosdorf (Bündnis 90/Die Grünen), mit. Dementsprechend hat sie der staatlichen Deputation für Umwelt, Klima und Landwirtschaft einige Neuregelungen vorgelegt. „Das Gesetz sieht vor, dass die Friedhofsträger Flächen ausweisen dürfen, in denen die Beisetzung von Mensch und Tier in einer Grabstätte möglich ist“, so Ramona Schlee, Pressesprecherin bei der Senatorin für Umwelt, Wissenschaft und Kultur.
Diese Flächen sollen ihr zufolge klar abgegrenzt sein von den sonstigen Friedhofsflächen. Dort kann der Grabstätte eine Urne mit der Asche des verstorbenen und kremierten Haustiers beigegeben werden.
Die Menschen würden sich zunehmend für Feuerbestattungen entscheiden, sagt Schlee. Deshalb seien außerdem in Blick die Fertigung und Herstellung von Särgen. Um möglichst wenig der beim Verbrennen entstehenden Emissionen frei zu setzen, sollen der Pressesprecherin zufolge Särge keine schwermetallartigen Zusatzstoffe enthalten. Auch hätten Lackierungen und Beschichtungen raucharm zu sein.
Umweltbetrieb zeigt sich offen
Zu Mensch-Haustier-Bestattung äußert sich der Vorsitzende des Friedhofausschusses der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde St. Martini Lesum, Giselher Klinger zurückhaltend: „Mit dieser Frage müssen wir uns noch grundsätzlich und auch theologisch in den entsprechenden Gremien auseinandersetzen.“
Der Umweltbetrieb Bremen verwaltet unter anderem die Friedhöfe Neu-Aumund und den Waldfriedhof in Blumenthal. Dazu sagt deren Pressesprecherin Kerstin Doty: „Der Umweltbetrieb Bremen steht der Ausweisung von Mensch-Haustier-Gräbern grundsätzlich positiv gegenüber.“ Konkrete Aussagen zur Ausrichtung wären zum jetzigen Zeitpunkt aber verfrüht, da das Gesetz noch nicht beschlossen sei. Bevor Gräber zur neuen Nutzung von Mensch-Haustier Bestattungen ausgewiesen werden, müssen laut Doty verschiedene Voraussetzungen gegeben sein. Das wäre einmal das Inkrafttreten des Gesetzes und zum anderen eine Anpassung der Gebührensatzung mit Aufnahme der neuen Positionen. „Eine Konkretisierung der Umsetzung auf den städtischen Friedhöfen erfolgt dann auf Grundlage der Gesetzesänderung und den entsprechend benannten Gesetzesvorgaben“, so die Pressesprecherin.
Eine gemeinsame Bestattung mit dem Haustier „werden einige Menschen dankend annehmen“, sagt Bestattermeister Henrik Stühmer. Er gehe im Fall des Falles von einer Kooperation mit Tierbestattern aus. Nach seiner Einschätzung belaufe sich der Anteil der Feuerbestattungen auf 80 bis 85 Prozent im Land Bremen. Generell hat er auch ausgemacht, dass Trauerfeiern „immer individueller“ gestaltet würden.
Die Deputation für Umwelt, Klima und Landwirtschaft hat die Änderungen des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Freien Hansestadt Bremen zur weiteren Beschlussfassung an den Senat und die Bremische Bürgerschaft weitergeleitet.