Bremen-Nord. Die Stürme der vergangenen Tage haben die Feuerwehren auf Trab gehalten. Für die Freiwillige Feuerwehr Vegesack seien mit fast 50 Einsätzen allein während der drei Sturmtage schon mehr Einsätze angefallen als sonst übers ganze Jahre, berichtet Wehrführer Jan Eike Hartmann. „Im ganzen Bremer Gebiet hatte die Feuerwehr über 800 sturmbedingte Einsätze.“
Es ist beruhigend, die Rufnummer 112 wählen zu können, wenn zum Beispiel bei Stürmen Gefahr von Bäumen ausgeht. "Das ist unsere Aufgabe", sagt Jan Eike Hartmann. "Zu retten, wenn Gefahr für Menschen, Tiere oder Sachwerte besteht. Wir sind unkomplizierte Problemlöser“, fügt er hinzu. Zum Beispiel auch, wenn im Keller Wasser steht und sich dadurch wegen der Elektroverteilung oder der Sicherungskästen eine Gefahr ergibt. „Da haben wir die Möglichkeit, größere Wassermassen zu beseitigen.“ Aber ist die Feuerwehr auch ein Dienstleister, an den man sich jederzeit wenden kann? Wo sind der schnellen Wahl der Nummer 112 Grenzen gesetzt? Kann jemand die Feuerwehr rufen, wenn er meint, dass auf seinem Grundstück ein Baum gefällt werden müsse? Nach dem Motto: Können Sie diesen Baum mal entfernen? Andre Wenzig, Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Burgdamm, antwortet prompt: „Nein. Ein ganz klares Nein.“ Einen ähnlichen Fall habe er erlebt, berichtet Wenzig. Da sei die Feuerwehr gerufen worden, um einen Blick auf eine 25 Meter hohe Tanne zu werfen, die „ein bisschen schief“ stehe. Vor Ort habe sich dann herausgestellt, dass das schon seit längerer Zeit so sei. Also kein Fall für die Feuerwehr. Die Verantwortung liegt beim Baumbesitzer, der eine Firma beauftragen kann, den Baum zu entfernen. „Wir müssen aufpassen, dass wir nicht in Konkurrenz treten zu den gewerblichen Anbietern solcher Dienstleistungen“, sagt Michael Richartz, Pressesprecher der Feuerwehr Bremen.
Gleichwohl kann die Feuerwehr auch auf privatem Grund Hilfe leisten, um Gefahren abzuwenden. „Wenn der Anrufer das Gefühl hat, es könnte eine Gefahr bestehen“, so der Pressesprecher, „sind wir im Spiel.“ Die Feuerwehr bewerte dann vor Ort die Lage. Bei Sturmfluten zum Beispiel, ob das Technische Hilfswerk zuständig ist. Wird die Feuerwehr tätig, sei das kostenpflichtig. Sie stellt ihre Dienstleistung in Rechnung. Andere Regeln, erklärt Michael Richartz, gelten im Fall des öffentlichen Notstandes. Dann seien die Einsätze kostenfrei. Allerdings könne eine solche Lage manchmal nur für wenige Stunden gelten.
Versicherung kann Kosten übernehmen
Bei Sturm ab Windstärke acht können die Kosten dann bei der Versicherung geltend gemacht werden, weiß Roland Stecher, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Bremen. Er rät, mit der Wohngebäudeversicherung Kontakt aufzunehmen, nachdem man die Feuerwehr gerufen hat, „und sie darüber in Kenntnis zu setzen, was zu sichern ist“. Wichtig sei auch zu wissen, ob für Wasserschäden eine Elementarschaden-Zusatzversicherung besteht, rät Roland Stecher. Die würden von der normalen Versicherung nämlich nicht abgedeckt.
Andre Wenzig von der Freiwilligen Feuerwehr Burgdamm appelliert an den gesunden Menschenverstand. „Man sollte abwägen: Brauche ich die Feuerwehr oder nicht?“ Immerhin würde „ein Rettungsmittel gerufen, das möglicherweise an anderer Stelle gebraucht wird“. Ärgerlich werde es, wenn die Feuerwehr zu wenigen Zentimetern Wasserstand im Keller gerufen werde. „Unsere Pumpen müssen auch funktionieren können“, sagt Michael Richartz. „Steht das Wasser nur vier Zentimeter hoch, kommen die Pumpen an ihre Grenzen.“ Anders gesagt: Ums Wasserschöpfen kommt man ohnehin nicht herum. Langjährige Feuerwehrleute haben auch schon erlebt, dass Hausbewohner darüber empört waren, dass der Einsatz etwas kostet und mit den Worten „Dann mach ich das lieber selber“ wieder weggeschickt wurden. Apropos Kosten – wer unbedingt darauf bestehe, dass die Feuerwehr eine Katze vom Baum holt, „ist für den Drehleitereinsatz mit 500 Euro dabei“.