Im Umgang mit der Pandemie kochen immer mehr Akteure ihr eigenes Süppchen. Ohnehin überzieht das Bundesgebiet schon ein ziemlich bunter Flickenteppich an Regeln. Da wundert es wenig, wenn sich jetzt so mancher eingeladen fühlt, das Regelwerk ganz individuell zu verfeinern. Nach einigen Gastronomen legt nun die Stadtkirche ihr eigenes Regelwerk fest: 2 G statt 3 G. Zutritt zum Gotteshaus bekommen demnach nur noch Geimpfte und Genesene. Negativ Getestete, wie es das offizielle Regelwerk vorsieht, müssen draußen bleiben.
Dass Kirche sich einen Rechtsrahmen abseits des staatlichen leistet – Stichwort Kirchenrecht – ist nicht neu. Dass nun schon auf Gemeindeebene eigenes Recht geschaffen wird, ist hingegen eine neue Qualität. Nun liegt es nicht im Verantwortungsbereich der Gemeinde, wenn sich Politik in Wahlkampfzeiten schwer damit tut, verständliche Regelwerke festzulegen. Die ohnehin schon verbreitete Unsicherheit bezüglich der geltenden Vorgaben aber noch weiter zu vergrößern, ist unnötig. Mehr noch: Es sei daran erinnert, dass gerade den Kirchen in den vergangenen Lockdowns gewisse Freiheiten zugestanden und diese dankend angenommen worden sind. Gottesdienste durften weiterhin stattfinden, während fast alle anderen öffentlichen Türen geschlossen bleiben mussten. Für viele Menschen war das ein willkommener Anker in einem aus den Fugen geratenen Alltag.
Nun also beschränkt sich die Stadtkirche selbst und verärgert damit einige treue Kirchgänger; darunter auch solche, die sich gar nicht impfen lassen können. Die Gemeinde gibt in dieser Sache keine gute Figur ab. Das ist ausgrenzend.