Der Mitarbeiter im Corona-Testzentrum am Striekenkamp spricht von einer völlig unübersichtlichen Lage. Von diesem Freitag an sollen die Mitarbeiter für einen Test grundsätzlich drei Euro verlangen. Allerdings nicht von jenen Personen, die zum Beispiel gesundheitlich beeinträchtigt sind oder Angehörige im Krankenhaus oder im Seniorenheim besuchen wollen. Wie allerdings durch welche Nachweise kontrolliert werden soll, das wissen die Testzentrum-Mitarbeiter nicht.
Von heute an gilt das generelle Angebot von kostenlosen Corona-Schnelltests nicht mehr. Darauf haben sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und sein Kabinettskollege, Finanzminister Christian Lindner (FDP), verständigt. Die Bundesregierung werde zwar auch über den 30. Juni hinaus ohne Unterbrechung Bürgertests ermöglichen, zugleich aber einen effektiveren Einsatz von Steuermitteln sicherstellen, heißt es in einer Pressemitteilung. Das bedeutet: Kostenlos bleiben die Tests nur noch für Menschen, die zu den sogenannten vulnerablen Gruppen gehören.
Vollkommen gratisfrei können sich nach Auskunft von Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Claudia Bernhard (Die Linke), auch weiterhin folgende Personengruppen testen lassen: Kinder unter fünf Jahren, Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen dürfen, Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Corona-Impfstoffen teilnehmen, Besucher sowie Patienten und Bewohner von Kliniken und Pflegeeinrichtungen sowie Menschen, die mit einer infizierten Person zusammen wohnen.
„Doch wie soll ich als Apotheker prüfen und kontrollieren, ob ein Bürger Anspruch auf einen kostenlosen Coronatest hat“, fragt sich auch Carsten Dähnhardt von der Hammersbecker Apotheke. Eine nachvollziehbare Anleitung liege ihm bislang nicht vor, versicherte er Donnerstagmittag auf Nachfrage. Die aber sei notwendig, um die kostenlose Testung auch gegenüber der Apothekerkammer dokumentieren zu können.
Unproblematischer ist dagegen der bürokratische Aufwand für den Test, der nun nicht mehr umsonst zu haben ist. Drei Euro müssen Bürgerinnen und Bürger zahlen, die zum Beispiel am selben Tag eine Veranstaltung in einem Innenraum oder eine Person ab 60 Jahren beziehungsweise mit einer Vorerkrankung besuchen wollen. Außerdem alle, die eine "Rote Warnung" in ihrer Corona-App erhalten haben.
Das Bundesgesundheitsministerium rechnet auf der Grundlage der neuen Verordnung im zweiten Halbjahr mit Ausgaben von 2,6 Millionen Euro – eine Einsparung um rund 66 Prozent im Vergleich zu den ersten sechs Monaten. Die könnte noch höher ausfallen, wenn nicht klar ist, welche Nachweise Bürger erbringen müssen, die von der Gebühr befreit werden wollen. Darüber besage die Testverordnung laut Lukas Fuhrmann nämlich noch nichts. Zwar habe das Bundesministerium für Gesundheit angekündigt, darüber bis zum 1. Juli zu informieren, bis Redaktionsschluss konnte Fuhrmann aber von keinen Hinweisen dazu berichten.
Das Bremer Gesundheitsressort hat derweil eine Umfrage in den 81 stadtbremischen und 22 Nordbremer Testzentren gestartet. Vor allem, um zu erfahren, wie sie mit der neuen Verordnung umgehen. Rückmeldungen lägen noch nicht vor, sagt Fuhrmann und weist darauf hin, dass die neue Regelung der Bundesregierung nicht erlaubt, weitere Teststationen einzurichten. Der „Erstattungspreis“ pro getesteter Person soll von 11,50 Euro auf 9,50 Euro gesenkt werden. Gleichwohl tragen Bürgertests laut Bundesgesundheitsminister Lauterbach wesentlich dazu bei, Corona-Infektionen zu erkennen und Infektionsketten zu unterbrechen. Es habe sich allerdings gezeigt, dass die Tests nicht immer optimal genutzt worden und Betrugsfälle aufgetreten seien. Deshalb würden die Tests künftig gezielter eingesetzt und die Testzentren effektiver kontrolliert.