Die umstrittenen Affenversuche an der Bremer Universität dürfen fortgeführt werden: Das Verwaltungsgericht hat einem Eilantrag des Neurowissenschaftlers Andreas Kreiter stattgegeben. Wie das Gericht mitteilte, gilt die Genehmigung zunächst bis zum 30. November dieses Jahres.
Kreiter war vor Gericht gezogen, da die Bremer Gesundheitsbehörde seinen Antrag auf Verlängerung der Versuche bisher nicht genehmigt hatte. Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke) hatte im November bekräftigt, dass es aus Sicht ihrer Behörde nach Prüfung der Rechtslage sowie der wissenschaftlichen Erkenntnisse keine Fortführung der Versuche geben dürfe. In einer Bürgerschaftsdebatte hatten sich auch die anderen Fraktionen gegen eine Fortführung der Versuche ausgesprochen oder zumindest Zweifel geäußert.
Ende November hatte das Verwaltungsgericht eine Zwischenentscheidung getroffen. Heißt: Kreiter durfte seine Versuche zunächst fortführen, bis das Gericht über seinen Eilantrag entschieden hat – das ist nun geschehen. In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem, der Antragsteller habe nachvollziehbar erläutern können, warum Alternativmethoden nicht für sein Forschungsvorhaben geeignet seien.
Kreiter forscht seit 1997 an der Universität Bremen auf dem Gebiet der Neuro- und Kognitionsforschung. Dazu führt er unter anderem Versuche durch, bei denen Makaken der Schädel geöffnet wird.