Die Bremer Staatsanwaltschaft hat nach einem Unfall mit Fahrerflucht, bei dem ein 13-Jähriger lebensgefährlich verletzt wurde, gegen einen Verdächtigen Haftbefehl beantragt.
Gegen den Beschuldigten besteht der dringende Tatverdacht des versuchten Totschlags durch Unterlassen. Daneben ist der Unfallverursacher dringend verdächtig, sich wegen fahrlässiger Körperverletzung, der Gefährdung des Straßenverkehrs und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafbar gemacht zu haben.
Nachdem die Bremer Polizei am Mittwoch drei Verdächtige im Zusammenhang mit dem Unfall in der Bremer Vahr vorläufig festgenommen hatte, hat die Staatsanwaltschaft Bremen Haftbefehl beantragt und das Amtsgericht Bremen entsprach dem Antrag noch am Abend. Laut Staatsanwaltschaft haben die Ermittlungen ergeben, dass der Beschuldigte der Fahrer des Autos am Tag der Tat war. Verschiedene Hinweise und Ermittlungserkenntnisse haben zu dem Ergebnis geführt. Die Beamten hatten am Mittwoch auch den Unfallwagen gefunden.
Am Freitagmittag hatte der Tatverdächtige den 13-jährigen Jungen mit dem Auto an der Kreuzung Julius-Brecht-Allee Ecke Konrad-Adenauer-Allee angefahren. Der Junge war mit seinem Fahrrad bei Grün über die Ampel gefahren, als ein silberfarbener Opel Astra auf ihn zuraste und ihn frontal erfasste. Der Junge wurde 15 Meter weit geschleudert, er erlitt lebensgefährliche Kopfverletzungen. Der Autofahrer war über Rot gefahren. Der 13-Jährige schwebt laut Staatsanwaltschaft weiter in Lebensgefahr, sein Zustand sei kritisch.
Der Tatverdächtige hat sich bisher nicht geäußert und von seinem Schweigerecht gebraucht gemacht, teilt Silke Noltensmeier, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Bremen, mit. Die übrigen zwei Festgenommenen wurden im Laufe des gestrigen Tages aus dem Polizeigewahrsam entlassen. Gegen einen der vorläufig Festgenommenen besteht nach derzeitigen Ermittlungserkenntnissen weiterhin der Verdacht der versuchten Strafvereitelung. (PAF)