Der Verein Zucker wird den Hochbunker an der Hans-Böckler-Straße wahrscheinlich kaufen können. Das zeichnet sich nach einer – noch nicht rechtskräftigen – Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts ab. Die Richter der Fünften Kammer wiesen am Mittwoch die Klage der Straßenverkehrs-Genossenschaft (SVG) Bremen ab, die sich auf einem Nachbargrundstück des Bunkergeländes befindet und sich auf dem Areal selbst gern vergrößern würde.
Der Senat hatte Ende Mai beschlossen, den Hochbunker und das Grundstück für 240.000 Euro an das Zuckerkollektiv zu veräußern, ein Netzwerk von etwa 50 jungen Leuten, das sich vor allem aus der Clubszene der Elektro- und Technomusik rekrutiert, aber auch als Plattform für andere Kunst-, Kultur- und Designsparten agiert. Gegen die Vergabe an Zucker ohne vorherige Ausschreibung klagte die SVG. Ihr Standpunkt: Der Verkauf stelle eine rechtswidrige Beihilfe an Zucker e.V. dar. Das Verwaltungsgericht schloss sich dieser Auffassung jedoch nicht an. Die SVG und Zucker stünden in keinem gewerblichen Wettbewerbsverhältnis zueinander, sodass die SVG auch keinen Unterlassungsanspruch gegen den Senat geltend machen könne. Die SVG kann gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen.