Keine Überraschung bei den Plädoyers im Berufungsverfahren gegen den wegen Volksverhetzung verurteilten Olaf Latzel: Die Staatsanwaltschaft hält die Sätze des Pastors zur Homosexualität, die er 2019 im Rahmen eines Eheseminars seiner St.-Martini-Gemeinde geäußert hatte, weiterhin für Volksverhetzung. Sie plädierte am Montag vor dem Landgericht darauf, die Berufung zurückzuweisen. Seine Verteidiger halten diese Einschätzung nach wie vor für falsch. Sie sehen den Straftatbestand der Volksverhetzung als nicht erfüllt an und fordern einen Freispruch. In erster Instanz war Latzel vom Amtsgericht zu einer dreimonatigen Haftstrafe verurteilt worden, die in eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 90 Euro umgewandelt wurde.
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