Knapp über die Hälfte aller Wahlberechtigten Bremens nahmen an der Bürgerschaftswahl 2015 teil. Drei Prozent aller Stimmzettel waren laut dem statistischen Landesamt Bremen ungültig.
Ungültig wird ein Stimmzettel dann, wenn sich mehr als die zulässigen fünf Kreuze auf ihm befinden. Wenn der Stimmzettel zu wenig Kreuze hat, bleibt er gültig. Dabei müssen Wählerinnen und Wähler nicht unbedingt Kreuze setzen. Auch Häkchen, ausgemalte Kästchen oder Kreise sind anerkannte Symbole. Ungültig ist ein Stimmzettel, wenn sich Smileys oder Ausrufezeichen neben den gewünschten Kandidaten befinden. Allgemein verbotene Symbole, wie Hakenkreuze, sind unzulässig und machen den Stimmzettel ungültig.
Genauso wenig gelten mit Namen versehene und in der Wahlkabine fotografierte Stimmzettel. Wenn Wähler beim Fotografieren erwischt werden, gilt die Stimme nicht, sie haben aber das Recht, einen neuen Stimmzettel auszufüllen. Die geheime, freie und gleiche Wahl soll damit gewährleistet werden. Bemalte Stimmzettel oder Stimmzettel mit geschriebenen Text sind auch ungültig.