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Serie Wegweiser Schule Grundschulen bieten unterschiedliche Betreuungszeiten

Anmeldeschule, offener und gebundener Ganztag oder eine verlässliche Grundschule? Zur Einschulung lernen auch Eltern einiges – über das Schulsystem. Ein Überblick über die Schularten und ihre Betreuungszeiten.
23.06.2021, 15:00 Uhr
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Grundschulen bieten unterschiedliche Betreuungszeiten
Von Sara Sundermann

In Bremen gibt es drei Arten von Grundschulen mit unterschiedlichen Modellen und Zeiten: verlässliche Grundschulen, offene Ganztagsschulen und gebundene Ganztagsgrundschulen.

Eine verlässliche Grundschule besuchen die Kinder laut Bildungsbehörde von 8 bis 13 Uhr. Nach 13 Uhr bieten viele Schulen freiwillige Angebote an, zum Beispiel Arbeitsgemeinschaften für Tanz, Fußball oder Leseclubs.

In einer offenen Ganztagsschule bleibt nur ein Teil der Kinder bis 15 Uhr oder 16 Uhr. Dort gibt es also für alle Unterricht bis mittags. Danach geht ein Teil der Kinder nach Hause, und ein Teil bleibt noch in der Schule und bekommt dort ein Mittagessen.

In einer gebundenen Ganztagsschule bleiben alle Kinder bis nachmittags. Dort geht die Schule täglich von 8 bis 15 Uhr oder an drei Tagen bis 16 Uhr und an zwei Tagen bis 14 Uhr. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Betreuung bis 16 Uhr. Alle Kinder essen in der Schule zu Mittag. Den ganzen Tag über wechseln sich Unterricht und entspannte Phasen ab.

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Alle Kinder, die bis zum 30. Juni dieses Jahres sechs Jahre alt werden, müssen laut Bildungsbehörde zur Schule angemeldet werden. Kinder, die bis zum 30. September sechs werden, sind soge­nannte "Karenzzeit-Kinder". Bei ihnen können die Eltern entscheiden, ob sie in diesem oder im nächsten Jahr in die Schule kommen.

Kinder, die 2022 in die Schule kommen, müssen in diesem Jahr nach den Herbstferien von ihren Eltern angemeldet werden. Die Eltern bekommen dazu auch Post von der Behörde. Jedem Kind ist eine benachbarte Grundschule zugeordnet. Diese Schule ist die Anmeldeschule. Das Prinzip dahinter heißt "kurze Beine, kurze Wege": Kinder sollen in Bremen keinen langen Schulweg haben.

Welches die eigene Anmeldeschule ist, kann man herausfinden, indem man seine Adresse auf der Internetseite der Bildungsbehörde eingibt (www.bildung.bremen.de/grundschule-3719). Auf dieser Seite steht auch, welche Unterlagen man zur Anmeldung mitbringen muss.

"Man kann sich grundsätzlich auch an einer anderen Schule bewerben", sagt Martin Stoevesandt vom Zentralelternbeirat (ZEB). "Man wird an einer anderen Schule aber nur nachrangig aufgenommen." Eltern müssten aber in jedem Fall zur Anmeldeschule gehen, so Stoevesandt. Auch dann, wenn sie sich für ihr Kind eine andere Schule wünschen, zum Beispiel eine Privatschule oder eine Schule mit anderen Betreuungszeiten.

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In bestimmten Fällen können Kinder auch vorrangig an einer Schule aufgenommen werden, die nicht die Anmeldeschule ist. Dazu zählen Kinder mit Behinderung, für die ihre Anmeldeschule räumlich nicht ausgestattet ist und Kinder, die schon ein Geschwisterkind an der Wunschschule haben. Auch Probleme bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder besondere familiäre Belastungen können ein Grund sein, ein Kind an einer anderen Schule aufzunehmen. Wird ein Kind an der gewünschten Schule abgelehnt, können Eltern versuchen, dagegen Widerspruch einzulegen.

"Wenn Eltern einen Ganztagsplatz brauchen, die Anmeldeschule aber nur bis 13 Uhr geht, müssen sie sauber darstellen, weshalb sie zwingend einen Ganztagsplatz brauchen", so Stoevesandt. Zudem solle man sich bei der Anmeldeschule und an Ganztagsschulen informieren. "Die Eltern müssen sich selber kümmern, das ist ganz entscheidend." Auch im umgekehrten Fall, wenn die Anmeldeschule eine Ganztagsschule ist, Eltern ihr Kind aber schon ab mittags bei sich zu Hause haben möchten, sollten sie dies dringend mit angeben, rät der Elternvertreter. "Wer weg von einer gebundenen Ganztagsschule und hin zu einer Halbtagsschule will, wird dort vorrangig aufgenommen."

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