Bremen hat das Verfahren für die Anmeldung der künftigen Erstklässler an der Grundschule geändert. Eltern müssen ihre Kinder jetzt vor allem früher anmelden. Auch für Eltern, deren Kinder zwischen Juli und Januar Geburtstag haben, gibt es Veränderungen.
Unser Kind kommt in die Schule, was müssen wir als Eltern jetzt tun?
Für alle Eltern gilt: Wenn ihr Kind im Sommer 2019 eingeschult wird, müssen sie ihr Kind schon in diesem Jahr anmelden, und zwar bis Ende Oktober. Bislang war die Anmeldezeit im Januar, jetzt müssen Eltern ihr Kind deutlich früher anmelden. Die Anmeldung macht man bei der Grundschule, die der Wohnadresse der Familie zugeordnet ist. Dorthin sollten Eltern auch dann gehen, wenn sie möchten, dass ihr Kind in eine andere Schule geht, sagt Pierre Hansen vom Zentralelternbeirat.
Zu welcher Grundschule geht man für die Anmeldung?
Die Schulwege für Grundschüler sollen kurz sein. Deshalb ist laut Bildungsbehörde jeder Straße in Bremen eine Grundschule in der Nähe zugeordnet. Das ist die Schule, zu der Eltern zur Anmeldung gehen sollten. Welche Grundschule jedem Kind zugeordnet ist, erfahren Eltern in einem Brief von der Behörde. „Eltern müssten das Schreiben inzwischen vorliegen haben“, sagt Hansen.
Welche Kinder werden eingeschult?
Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2019 sechs Jahre alt werden, sind grundsätzlich schulpflichtig. Auch von dieser Regelung kann es Ausnahmen geben, das kommt aber selten vor. Es kann ein Rückstellungsantrag gestellt werden, wenn bei dem Kind ein besonderer Förderbedarf festgestellt wird.
Was hat sich am Verfahren verändert?
Vor allem hat sich verändert, dass die Anmeldezeit für alle Kinder jetzt schon im Oktober ist. Die weiteren Veränderungen betreffen die Kinder, die etwas jünger sind und eingeschult werden können, aber nicht müssen. Zuletzt wurden in Bremen im Vergleich zu anderen Bundesländern überdurchschnittlich viele jüngere Kinder eingeschult. Hier wird sich etwas ändern: Die Empfehlungen von Schulärzten und Kitas bekommen mehr Gewicht.
Was ändert sich für jüngere Kinder?
Kinder, die zwischen 1. Juli und 30. September 2019 sechs Jahre alt werden, können schon in die Schule kommen. Maßgeblich dafür ist das schulärztliche Gutachten, stellt die Behörde klar. Legt der Schularzt ein Veto ein, wird das Kind erst ein Jahr später eingeschult. Kinder, die zwischen 1. Oktober 2019 und 31. Januar 2020 sechs Jahre alt werden, können eventuell auf Antrag der Eltern eingeschult werden. Das ist aber nur möglich, wenn Schularzt und Kita dies explizit empfehlen, erklärt Hansen. Die Untersuchungen durch Schulärzte sollen ab November beginnen. Dazu sollen Eltern Post von der Behörde bekommen.
Warum wurde das Verfahren geändert?
„In der Vergangenheit zählte in Bremen fast ausschließlich der Elternwille, wenn es darum ging, wann ein Kind eingeschult wird“, sagt Carsten Dohrmann, Sprecher der Bremer Grundschulleitungen. „Wir haben in den Schulen oft Kinder erlebt, die einfach noch nicht so weit waren, die im Unterricht schon nach fünf Minuten gefragt haben: Wann kann ich wieder spielen? Einige haben auch die erste Klasse wiederholt. Das hätte man mit einer späteren Einschulung vermeiden können.“ Zu Problemen führte auch, dass die Untersuchungen durch Schulärzte so spät waren, sagt Dohrmann.
Wenn ein Arzt den Eltern riet, das Kind noch nicht einzuschulen, konnten sie oft nicht mehr zurück, weil die Anmeldefrist für ein weiteres Jahr Kita schon verstrichen war. Das Kind hätte keinen Kita-Platz mehr gehabt. Die Untersuchungen beginnen jetzt früher als bisher, schon ab November, die Kita-Anmeldezeit ist im Januar. „Es ist wichtig, dass Kinder reif für die Schule sind und nicht zu früh eingeschult werden“, sagt Bildungssenatorin Claudia Bogedan (SPD). „Gemeinsam mit Schulleitungen und Elternbeirat wollen wir die Kinder und ihre individuelle Situation in den Mittelpunkt stellen und sie nicht von Anfang an überfordern.“
Können Eltern aussuchen, in welche Grundschule ihr Kind kommt?
Prinzipiell gilt die freie Schulwahl, sagt Pierre Hansen vom Elternbeirat. „Eltern können eine beliebige Grundschule anwählen, die Wahrscheinlichkeit, dass das Kind an einer anderen als der zugeordneten Schule einen Platz bekommt, ist aber sehr gering. Das liegt auch daran, dass die meisten Schulen voll sind, gerade die beliebten Standorte.“ Wer sein Kind für eine andere Schule anmelden möchte, sollte trotzdem zu der zugeordneten Schule gehen – im Anmeldeformular gebe es die Option, eine andere Schule anzugeben, sagt Hansen. Wenn ein älteres Geschwisterkind bereits in eine bestimmte Grundschule geht und das zweite Kind dieselbe Schule besuchen soll, können Eltern einen Härtefallantrag stellen. Das kann die Chancen erhöhen.
Was tun, wenn man einen Ganztagsschulplatz braucht?
„Ganztagsbedarf ist zurzeit kein Kriterium bei der Verteilung der Grundschulplätze“, sagt Hansen. Veränderungen für Ganztagsbedarf und auch bei der Geschwisterregelung seien aber in Planung – unklar sei aber, ab wann sie umgesetzt würden. Hansen rät Eltern: „Auch wenn neue Regelungen dazu jetzt noch nicht da sind, sollten Eltern mit Bedarf für einen Ganztagsplatz unbedingt zusammen mit dem Anmeldebogen ein Schreiben abgeben, in dem sie schildern, weshalb sie einen Ganztagsschulplatz benötigen.“ Auch den Wunsch, das Kind solle auf dieselbe Schule wie das Geschwisterkind gehen, sollten Eltern angeben.
Was ist, wenn Eltern sich für eine Privatschule interessieren?
In Bremen gibt es auch freie, private Grundschulen, zum Beispiel katholische und evangelische Schulen, Waldorfschulen, die Kinderschule oder die Tobiasschule. Auch wenn Eltern möchten, dass ihr Kind auf eine freie Schule geht, sollten sie dennoch zu der ihnen zugeordneten Grundschule in der Nachbarschaft gehen und ihr Kind für alle Fälle dort anmelden, rät Hansen: „Wenn mit der freien Schule ein Vertrag unterschrieben ist und damit sicher ist, dass das Kind dort aufgenommen wird, können Eltern das Kind immer noch von der staatlichen Schule wieder abmelden, aber so ist auf jeden Fall ein Schulplatz für das Kind gesichert.“
Wo können sich Eltern informieren?
Grundschulen organisieren Info-Abende und Tage der offenen Tür. Termine dafür lassen sich bei den Schulen und auf der Webseite der Bildungsbehörde erfahren unter der Adresse www.bildung.bremen.de.
Manche Grundschulen beginnen schon in den kommenden Tagen mit Info-Veranstaltungen. Außerdem rät der Elternvertreter Hansen: „Am besten sollte man Eltern von Kindern fragen, die ihr Kind tatsächlich schon einige Zeit an der Schule haben, ideal sind Eltern von Zweit- bis Viertklässlern. Und bitte niemals Eltern glauben, die kein Kind an der Schule haben, es kursieren sehr viele Gerüchte.“
Elternbeirat, Elternvertretung und Bildungsbehörde bieten für Eltern einen Info-Abend zur Einschulung an. Dort wird das neue Anmeldeverfahren erklärt, Eltern können Fragen stellen. Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 26. September, um 19 Uhr in der Aula der Oberschule am Barkhof in der Parkallee 39 statt.