Den WESER-KURIER erreichen immer wieder Zuschriften zu aktuellen Corona-Regelungen. Insbesondere die Frage, wer in Bremen als vollständig geimpft, geboostert oder genesen gilt, beschäftigt viele Menschen. Die wichtigsten Antworten im Überblick:
Wer gilt als vollständig geimpft?
Grundsätzlich alle, die zwei Impfungen erhalten haben – seit einigen Tagen gilt diese Vorgabe auch für Johnson & Johnson-Geimpfte. Diese Gruppe sollte bei ihrer Zweitimpfung prinzipiell einen mRNA-Impfstoff erhalten haben. Laut Angaben des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), das für die Definition des Impfstatus maßgeblich ist, haben aber auch doppelt mit Johnson & Johnson Geimpfte den vollständigen Schutz. Unabhängig vom genutzten Vakzin muss die letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegen, bis der Impfstatus besteht. Als vollständig geimpft gilt dem PEI zufolge außerdem, wer von einer Corona-Erkrankung genesen und einmal geimpft ist. Wer zuerst genesen ist und anschließend geimpft wurde, hat den vollständigen Schutz laut PEI direkt nach der Impfung. In umgekehrter Reihenfolge gilt der vollständige Impfschutz ab dem 29. Tag nach Abnahme des positiven Tests.
Wer gilt als geboostert?
Grundsätzlich alle, die dreifach geimpft sind. In der Praxis treffen hier Bundes- und Landesregeln aufeinander. Vorgaben für den Impfstatus gelten bundesweit. Die Länder wiederum bestimmen über Corona-Maßnahmen – sie haben zum Beispiel Spielraum bei der Auslegung der 2G-plus-Regel. Bremen setzt Zweitgeimpfte zumindest für eine bestimmte Zeit mit Geboosterten gleich: Bis zu drei Monate nach der zweiten Impfung müssen sie keinen negativen Testnachweis erbringen, wenn die 2G-plus-Regel zur Anwendung kommt. Geboosterte sind deutschlandweit dauerhaft von der Testpflicht ausgenommen. Etwas undurchsichtig ist die Frage, wie es bei der Kombination aus Impfung und Genesung aussieht. Genesene mit zusätzlicher Impfung werden den dreifach Geimpften gleichgestellt und müssen nicht mehr als Kontaktpersonen in Quarantäne. Bezogen auf die 2G-plus-Regel wartet das Bremer Gesundheitsressort nach eigener Aussage auf eine Neuregelung durch den Bund. Aktuell gilt laut Ressortangaben, dass die Testpflicht entfällt, wenn bei der genesenen Person die Auffrischungsimpfung vor höchstens drei Monaten erfolgt ist.
Wer gilt als genesen?
Nach neuer Bundesregel alle, die in den vergangenen drei Monaten eine Corona-Erkrankung überstanden haben. Als Nachweis ist ein positiver PCR-Test erforderlich, der mindestens 28 und höchstens 90 Tage alt ist.