Wohnraum ist in Bremen ein knappes Gut, weshalb die Stadt seit 2018 mit einem Gesetz gegen dessen Zweckentfremdung vorgeht. Ein wesentlicher Grund für die Einführung dieses Gesetzes war die Plattform Airbnb, die auch in Bremen Ferienwohnungen vermittelt und dabei, wie jüngst vom WESER-KURIER berichtet, von verschiedenen Seiten kritisch beäugt wird. Damals befürchtete vor allem die SPD, dass es zu Zuständen wie in Berlin kommen könnte, wo zahlreiche Angebote für Ferienwohnungen den Mietmarkt belasten. Das Bremer Gesetz, über dessen Notwendigkeit politisch gestritten wurde, beschränkte Kurzzeit-Vermietungen von Wohnungen auf 90 Tage im Jahr.
Obergrenze ist aufgehoben
Seit dem vergangenen Jahr gilt eine zweite, erneuerte Fassung des sogenannten Wohnraumschutzgesetzes – mit wesentlichen Änderungen. Das Gesetz fokussiert nun klar auf unerwünschte Leerstände, während die touristische Zweckentfremdung kaum noch eine Rolle spielt. Wohnungen dürfen wieder mehr als 90 Tage im Jahr als Ferienunterkünfte angeboten werden. Einzige Voraussetzung ist eine Anmeldung. 120 Anmeldungen hat die Behörde von Bausenatorin Maike Schaefer (Grüne) nach eigener Aussage bislang erhalten. Darunter seien aber nicht nur Ferienwohnungen, sondern auch Wohnraum, der länger als sechs Monate leer steht – und damit ebenfalls anmeldepflichtig ist.
Was waren die Gründe, die Vorgaben für Ferienwohnungen wieder zu lockern? Zum einen ist zu hören, dass das Gesetz in seiner ursprünglichen Fassung keinen Rückhalt innerhalb der Koalition hatte. Unstimmigkeiten gab es auch wegen eines ergänzenden Bürgerschaftsbeschlusses, der die Schaffung von neuen dauerhaften Feriendomizilen in bestimmten Stadtteilen verbot – deren Auswahl erschien allerdings willkürlich, weshalb auch die Verwaltung die Rechtssicherheit in Zweifel gezogen hatte.
Der andere Grund für die neue Schwerpunktsetzung sei, dass sich die Befürchtungen nicht bestätigt hätten, sagt SPD-Baupolitiker Falk Wagner, der federführend am neuen Wohnraumschutzgesetz mitgewirkt hat. Wie damals von der Opposition argumentiert, sei der Andrang der Airbnb-Vermieter in Bremen überschaubar geblieben. Der Leerstand von Wohnungen sei das dringendere Problem und könne durch die Gesetzesanpassung schneller geahndet werden, sagt Wagner.
Ähnliches ist aus dem Bauressort zu hören: Leerstand werde regelmäßig auch von Anwohnern gemeldet und mit empfindlichen Bußgeldern geahndet, so Behördensprecherin Linda Neddermann. Obwohl kein wesentlicher Bestandteil mehr, sieht Wagner in dem neuen Gesetz immer noch ein Instrument gegen mögliche negative Entwicklungen auf dem Markt der Ferienunterkünfte. Durch die Meldepflicht behalte man den Überblick und könne notfalls gegensteuern.