Jede Familie, die ihr Kind für eine Kita anmeldet, hofft, dass sie einen Platz bekommt. Denn es gibt bei Weitem nicht genug Plätze. Zuletzt fehlten in Bremen Plätze für 1200 angemeldete Kinder. Wie die Plätze einer Kita vergeben werden, wenn es mehr Anmeldungen als Kapazitäten gibt, ist gesetzlich geregelt. Familien, die bestimmte Kriterien erfüllen, bekommen zuerst einen Platz. Nun sollen zusätzliche Kriterien ins Gesetz aufgenommen werden. Die Änderung soll ab Januar 2023 greifen.
Welche Kinder bekommen vorrangig einen Platz?
Das Gesetz, das die Vergabe der Kita-Plätze regelt, heißt Aufnahmeortsgesetz. Darin sind etliche Kriterien benannt, welche Kinder Vorfahrt haben. Wenn es mehr Anmeldungen als Plätze gibt, müssen die Kita-Träger anhand dieser Kriterien auswählen, welche Kinder sie aufnehmen. Als Erstes bekommen Kinder einen Platz, die eine Empfehlung vom Amt für soziale Dienste haben. Sie haben den größten Vorrang, im Gesetz bezeichnet als "Priorität 1". Eine Empfehlung vom Amt bekommen Familien in besonders schwieriger Lage, die Hilfen zur Erziehung erhalten.
Was soll sich ab Januar ändern?
Neu ist, dass in Zukunft auch Vorschulkinder mit festgestelltem Sprachförderbedarf absolute Vorfahrt haben (Priorität 1). Sie bekommen ebenfalls zuallererst einen Platz. Hintergrund dafür ist, dass diese Kinder zumindest ein Jahr lang vor der Einschulung die Möglichkeit haben sollen, in einer Kita ihre Sprachfähigkeiten zu verbessern. Dies gehört zum Konzept des Kita-Brückenjahrs, das Bremen eingeführt hat.
Neu ist zudem, dass auch alle anderen Vorschulkinder als Nächste einen Platz bekommen sollen (Priorität 2). Damit erhalten sie künftig mehr Vorrang als bisher. Das gilt für Kinder, die bis Ende September des Kita-Jahres, für das sie angemeldet werden, fünf Jahre alt werden.
Welche weiteren Kriterien gibt es?
Unter "Priorität 3" sind im Gesetz mehrere Kriterien benannt. "Diese einzelnen Kriterien sind alle gleichrangig", sagt Maike Wiedwald, Sprecherin der Bildungsbehörde. "Am Ende sollen die Kinder einen Platz bekommen, bei denen gleich mehrere Kriterien greifen." Als Kriterien mit Priorität 3 gelten:
- Die Kita befindet sich in der Nähe des Wohnorts oder in der Nähe des Arbeitsplatzes der Eltern – und zwar nicht weiter als 1,6 Kilometer Luftlinie entfernt.
- Das Kind hat Geschwister, die bereits diese Kita besuchen.
- Die Erziehungsberechtigten sind berufstätig, arbeitssuchend oder erhalten Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Es zählt auch, wenn sie eine Ausbildung machen, zur Schule gehen oder studieren.
- Das Kind lebt mit nur einem alleinerziehenden Elternteil zusammen oder abwechselnd bei den getrennt lebenden Eltern.
- Die Erziehungsberechtigten geben an, dass sie die Kita anwählen, weil ihnen das besondere fachliche, weltanschauliche oder religiöse Konzept dieser Kita gefällt. "Der besondere Elternwunsch hat auch ein Gewicht", sagt Behördensprecherin Wiedwald.
Einen Rechtsanspruch auf Betreuung haben in Deutschland aber grundsätzlich alle Kinder ab dem ersten Geburtstag.
Auch Kinder, die schon in die Kita gehen, müssen jedes Jahr zur Weiterbetreuung angemeldet werden. Müssen Eltern darum bangen, dass ihr Kind plötzlich seinen Platz verliert?
Nein, heißt es vom Bildungsressort: Die Kinder, die bereits in einer Einrichtung sind, sollen ihren Platz behalten, stellt Wiedwald klar. Anders sieht es bei Hortkindern aus: "Hortplätze werden jedes Jahr wieder neu unter allen angemeldeten Kindern nach den Kriterien für Horte verteilt."
Welche Kriterien gelten für Hortplätze?
"Erstklässlerinnen und Erstklässler werden vorrangig aufgenommen, im Hort gilt unter anderem Jung vor Alt", sagt Wiedwald. Auch im Hort sollen Kinder mit Bescheinigung vom Amt für soziale Dienste vorrangig einen Platz bekommen. Weitere Kriterien sind, dass der Hort in der Nähe der Schule des Kindes liegt und dass die Eltern berufstätig sind, eine Arbeit suchen oder sich in Ausbildung befinden. Einen Hortplatz können zudem nur Kinder bekommen, an deren Schule es kein Ganztagsangebot gibt.
Wo können sich Eltern bei Fragen Hilfe holen?
Familien können sich an die Zentrale Elternvertretung (ZEV) in Bremen wenden. "Wir helfen bei Fragen gerne weiter, Eltern können sich gerne mit uns in Verbindung setzen", sagt Ann-Kathrin Rohde von der ZEV. Es sei absolut sinnvoll und richtig, dass Kinder mit Sprachförderbedarf und Vorschulkinder künftig vorrangig einen Kita-Platz bekommen, betont Rohde. "Aber ein Kita-Platz ist eben auch für viele andere Familien sehr wichtig." Es sei "traurig und dramatisch", dass so viele Plätze fehlten: "Die Notwendigkeit für gesetzliche Kriterien zeigt auch, dass wir hier eine Mangelverwaltung haben."
Wer Fragen zur Kinderbetreuung hat, kann auch bei der Kita-Hotline der Behörde anrufen, unter Telefon 0421-361 92 000.