Besitzer einer Heizung, die mit Öl oder Holzpellets läuft, sollen einen Zuschuss zu ihren Kosten erhalten. Das hat das Bundeswirtschaftsministerium Ende 2022 Verbrauchern zugesichert. Seitdem warten sie auf weitere Informationen.
Nun steht fest: Bremen erhält vom Bund 17 Millionen Euro, um diese an die Betroffenen auszuzahlen. Das hat der WESER-KURIER aus dem Finanzressort erfahren. Alle, die mit Brennstoffen heizen, die „nicht leitungsgebunden“ sind, können einen Antrag stellen. Dazu gehören neben Pellets und Öl auch Holz, Flüssiggas und Kohle. Vieles deutet darauf hin, dass die Besitzer von solchen Heizungen nach Ostern eine Kostenerstattung geltend machen können.
„Die Bundesregierung arbeitet derzeit unter Hochdruck mit den Ländern an einer Verwaltungsvereinbarung zur Einrichtung des Härtefallfonds für private Haushalte“, teilte ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums mit. Das Ministerium strebe einen kurzfristigen Abschluss der Gespräche an. Die Sprecherin des Bremer Finanzressorts, Ramona Schlee, sagt: „Leider kann ich keinen Termin nennen, ab dem die Bürgerinnen und Bürger ihre Anträge stellen können.“ Solange die Vereinbarung nicht geschlossen sei, könne das Bremer Finanzressort nicht loslegen. Laut Schlee muss der Haushaltsausschuss im Bundestag noch zustimmen. Die nächste Sitzung ist für den 29. März geplant.
Warum das Hin und Her zwischen Ministerium und Bundesländern?
Der Modus der Auszahlung erinnert ein wenig an Corona-Hilfen: Der Bund stellt das Geld zur Verfügung, die Länder kümmern sich um Anträge und Auszahlung. Die 17 Millionen Euro, für die das Bremer Finanzressort zuständig ist, wurden nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel berechnet.
Ist die Summe gedeckelt?
Ja, jeder Antragsteller soll höchsten 2000 Euro erhalten.
Muss man für den Antrag zwingend eine Vergleichsrechnung von 2021 haben?
Bisher sah es danach aus, dass die Heizungsbesitzer ihre Rechnungen von 2022 und 2021 vorlegen müssen. Das war zum Beispiel die Sorge des Bremers Peter Böttcher: „Meine vier Nachbarn und ich haben 2020 Heizöl bestellt. Das hat für das ganze Jahr 2021 gereicht, weshalb wir erst wieder 2022 nachbestellt haben – zu den entsprechend hohen Preisen.“ Aber zusammen mit der Vereinbarung wird das Bundeswirtschaftsministerium Referenzpreise festlegen. Sie hängen laut Finanzressort nicht von den individuellen Kosten der Bürger 2021 ab, sondern werden zentral vom Ministerium vorgegeben. „Somit wird gewährleistet, dass auch Haushalte ohne Rechnung aus 2021 eine Hilfszahlung beantragen können“, ergänzte Ramona Schlee.
Was ist, wenn die 17 Millionen Euro ausgegeben sind?
„Korrekt ist, dass nach aktuellem Stand keine weiteren Mittel zur Verfügung stehen“, sagt Schlee. „Anders als in Flächenländern ist die Anzahl an nicht-leitungsgebundenen Feuerstätten in Stadtstaaten allerdings deutlich geringer. Daher ist die derzeitige Einschätzung, dass die oben genannten Mittel auskömmlich sein werden.“
Kann jeder Besitzer einer solchen Heizung den Zuschuss beantragen?
„Antragsberechtigt in diesem Härtefallfonds werden grundsätzlich Verbraucherinnen und Verbraucher in privaten Haushalten sein sowie Immobilienunternehmen, die als Vermieter für ihre privaten Mieterinnen und Mieter Energieträger zur Wärmeversorgung, etwa für eine zentrale Ölheizung, beziehen“, so das Bundeswirtschaftsministerium. Rückerstattet werden grundsätzlich Kosten, die in der Zeit zwischen dem 1. Januar und 1. Dezember 2022 entstanden sind. Der Bremer Heizölhändler Wilm Koopmann würde sich Augenmaß wünschen: „Es sollten vielleicht nur diejenigen einen Antrag stellen, die auch wirklich bedürftig sind.“ Koopmann meint, dass man sich noch ruhig die paar Wochen gedulden sollte.