Ab jetzt soll keine Arbeitsstunde mehr unter den Tisch fallen. So hat es das Bundesarbeitsgericht in Erfurt bereits im September entschieden; es folgte damit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2019. Jetzt haben die deutschen Richter die schriftliche Urteilsbegründung veröffentlicht. Damit ist laut Bremens Arbeitnehmerkammer klar: Betriebe müssen ab sofort ohne Schonfrist dieses Urteil umsetzen und die Arbeitsstunden ihrer Beschäftigten erfassen. "Der Gesetzgeber gibt die Form der Arbeitszeiterfassung ja nicht vor – Excel-Tabelle, Word-Dokument oder ein Stundenzettel auf Papier reichen völlig aus", sagte die Sprecherin der Arbeitnehmerkammer, Nathalie Sander. Was Beschäftigte und Arbeitgeber nun beachten sollten:
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