Ein Nachbarschaftsstreit in Bremen um den Bau eines Schwimmbads im Garten ist jetzt bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) gegangen. Der hat am Freitag den Anwohnern recht gegeben, die den Swimmingpool beim Nachbarn so nicht haben wollten. Es handelt sich allerdings um einen speziellen Fall. Die Nachbarn wohnen in einem Doppelhaus und das ist zusammen mit dem Garten als Eigentümergemeinschaft eingetragen. Das bedeutet: Hier gilt das Wohnungseigentümergesetz. Wenn also die eine Partei etwas baulich verändern möchte, braucht sie dafür die Billigung der anderen Partei.
Integer tincidunt. Cras dapibus. Vivamus elementum semper nisi. In enim justo, rhoncus ut, imperdiet a, venenatis vitae, justo. Nullam dictum felis eu pede mollis pretium.