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Anpassungen des Gesetzentwurfs Bremer Solardachpflicht nimmt nächste Hürde

Der Gesetzentwurf zur Solardachpflicht geht in die Deputationen – mit entscheidenden Anpassungen. So soll die Solardachpflicht für Neubauten erst in zwei Jahren gelten. Und es gibt weitere Änderungen.
14.03.2023, 18:55 Uhr
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Bremer Solardachpflicht nimmt nächste Hürde
Von Lisa Schröder

In einer Sondersitzung befassen sich an diesem Mittwoch die Deputationen für Klimaschutz und Umwelt sowie für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung mit der Solardachpflicht für Bremen. „Wir haben einen weitgehenden Entwurf vorgelegt. Es ist gut, dass wir nach einem breit angelegten Beteiligungsprozess jetzt diesen Solardachausbau für Bremen bekommen", sagt Senatorin Maike Schaefer (Grüne).

Im Vergleich zum Entwurf aus dem Umweltressort gibt es ein paar Anpassungen. Die sollen dem Vernehmen nach auf Gespräche innerhalb der Koalition zurückgehen. So verlängert sich unter anderem die Übergangszeit bei Neubauten: Die Verpflichtung soll nun demnach ab dem 1. Juli 2025 gelten. Der angepasste Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass die Fotovoltaikanlage eine Fläche von mindestens 50 Prozent der Bruttodachfläche bedecken muss – zuvor waren mindestens 70 Prozent vorgesehen. Bei der Bruttodachfläche handelt es sich um die Dachfläche abzüglich etwa von Schornsteinen oder Gauben. Der neue Gesetzentwurf ist damit etwas weniger ehrgeizig. Dem Umweltressort zufolge hat man sich bei der "ersten Fassung vollumfänglich an den ambitionierten Empfehlungen der Enquetekommission" orientiert.

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Während der Anhörung nahmen unter anderem die Architektenkammer, die Handwerkskammer, der Landesverband Haus und Grund, Wesernetz oder auch die Feuerwehr, die Handelskammer und der BUND Stellung zum Gesetz. Der Senat wird sich in der kommenden Woche mit dem Gesetz befassen. Anschließend soll der Beschluss in der Bremischen Bürgerschaft folgen.

Bremen geht damit Senatorin Schaefer zufolge im Einklang mit anderen Bundesländern klimapolitisch voran: "Denn die Klimakrise ist weit vorangeschritten und damit wir die notwendigen Emissionsreduktionen in Bremen erreichen können, braucht es ambitionierte Maßnahmen, wie den Solardachausbau. Damit ist klar: Auf jedes neue Dach gehört eine Solaranlage." Das Gesetz soll im Mai mit den genannten Übergangsfristen in Kraft treten. Bis die Pflicht gilt, soll ein Förderprogramm aufgesetzt sein, "welches jene Härten abzufedern beabsichtigt, die nicht durch Angebote des Bundes abgedeckt werden".

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