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Hilfe für Firmen und Soloselbstständige Härtefallfonds soll Bremer Unternehmen retten

Bremen führt den Härtefallfonds ein. Geplanter Start: 18. Mai. Unternehmen und Soloselbstständige können in manchen Fällen davon profitieren, die bei allen anderen Corona-Hilfen durchs Raster gefallen sind.
03.05.2021, 05:00 Uhr
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Härtefallfonds soll Bremer Unternehmen retten
Von Peter Hanuschke

Diejenigen Unternehmen und Soloselbstständigen, die nicht im vollem Umfang die Voraussetzungen der verschiedenen Corona-Hilfspakete erfüllt haben, können in manchen Fällen doch noch Unterstützung bekommen: Dafür hat der Bund den sogenannten Härtefallfonds auf den Weg gebracht. In Bremen ist geplant, dass dieses Hilfsprogramm am 18. Mai an den Start geht. Der Bund stellt den Ländern dafür einmalig Mittel in Höhe von insgesamt 750 Millionen Euro zur Verfügung, die nach dem Königsteiner Schlüssel aufgeteilt und von den Länder mit dem jeweils gleichen Betrag kofinanziert werden. Der Härtefallfonds ist danach in Bremen mit 14,44 Millionen Euro gefüllt.

Durch die Corona-Hilfsprogramme des Landes Bremen und des Bundes würden Unternehmen umfassend bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt, heißt es aus dem Wirtschaftsressort. Doch könne es dennoch in besonderen Einzelfallkonstellationen dazu kommen, dass die bestehenden Hilfsprogramme für Unternehmen bisher nicht greifen konnten. Vor diesem Hintergrund habe der Bund Eckpunkte für einen Härtefallfonds entwickelt, mit dem Ziel, diejenigen Unternehmen zu unterstützen, die bei den bisherigen Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt seien, grundsätzlich aber förderwürdige Fixkosten aufweisten, und deren wirtschaftliche Not eindeutig durch die Corona-Pandemie bedingt sei.

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Mit einem Ansturm von Anträgen rechnet Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt (Linke) aber nicht: „Der Bund hat bei den Konditionen der Überbrückungshilfe III nochmals nachgebessert und damit einige Förderlücken geschlossen, die anderenfalls über die Härtefallhilfe hätten abdeckt werden sollen.“ Wer vom Härtefallfonds profitieren kann, das sei pauschal nicht zu beantworten: Denn gerade die mit dem Corona-Härtefallfonds Bremen angestrebte Erfassung von besonderen Einzelfallkonstellationen bringe es mit sich, dass entsprechende Einzelsachverhalte nicht vollständig vorhersehbar seien.

In der entsprechenden Senats- und Deputationsvorlage sind dafür Beispiele und verschiedene Kategorien aufgeführt – unter anderem die Kategorie „Vergleichszeiträume“: Danach könnte dann ein Härtefall vorliegen, wenn beispielsweise bei einem Unternehmen als Kriterium ein Umsatzausfall im Vergleichsmonat des Vorjahres herangezogen wird, aber es nicht für die regulären Hilfsprogramme die erforderlichen Umsatzrückgänge nachweisen kann – und zwar durch Umstände, die das Unternehmen nicht zu verantworten hat. Beispiel: Ein Ladengeschäft hatte im Dezember 2019 wegen eines Wasserschadens geschlossen und hat deshalb im Dezember 2020 im Vergleich keinen Umsatzrückgang.

Die Abwicklung des Härtefallprogramms soll, analog der bisherigen Corona
Hilfsprogramme, in Bremen über die Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB) und in Bremerhaven über die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH (BIS) im Wege der Beleihung erfolgen.

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Da nicht alle Einzelsachverhalte vollständig vorhersehbar sind, ist in Bremen angedacht, für spezifischen Konstellationen, die nicht in die verschiedenen Kategorien eingeordnet werden können, eine sogenannte „Härtefallkommission“ einzurichten. Diese Kommission gibt dann Empfehlung ab. „Entscheiden wird immer die Bewilligungsstelle“, so Kristina Vogt. Wer der Kommission angehören werde, sei noch nicht abschließend entschieden. „Da sind wir noch im Findungsprozess.“

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Regeln für den Fonds

Der Bund hat Rahmenbedingungen für den Härtefallfonds herausgegeben. Darüberhinaus können die Länder aber auch Ausnahmen machen. Mit den Hilfen sollen pandemiebedingte besondere Härten abgemildert werden, die nach dem 1. März 2020 entstanden sind. Das Ende des Förderzeitraums richtet sich nach der Überbrückungshilfe III (30. Juni 2021). Die antragstellenden Unternehmen müssen sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, die absehbar ihre wirtschaftliche Existenz bedroht. Unterstützungsleistungen aus dem Härtefallfonds dürfen nur gebilligt werden, wenn andere Hilfsangebote nicht greifen. Es sollen Hilfen für förderfähige Fixkosten zur Verfügung gestellt werden, die im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen sollen. Antragsberechtigt sind grundsätzlich Unternehmen und Selbstständige. Die Antragstellung soll grundsätzlich über „prüfende Dritte“ wie Steuerberater oder Rechtsanwälte erfolgen.

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