Die Corona-Pandemie hat zeitweise ganze Branchen lahmgelegt und das Wirtschaftsleben über Monate massiv eingeschränkt. Bund und Länder brachten verschiedene Hilfsprogramme auf den Weg – aber nicht jeder durfte oder darf die gezahlten Hilfen behalten. Wie umfangreich das Hilfsprogramm insgesamt war, zeigen Zahlen der Bremer Aufbau-Bank (BAB), die die Corona-Anträge abwickelte.
Wie viele Anträge hat die Bremer Aufbau-Bank bearbeitet?
Insgesamt wurden nach eigenen Angaben mehr als 30.000 Anträge durch die BAB bearbeitet: Davon sind 13.800 Anträge den Soforthilfen und etwa 17.700 Anträge den Überbrückungshilfen zuzuschreiben – mehr als 27.000 Anträge wurden gewährt. Davon seien rund 10.600 Anträge für die Soforthilfen und knapp 16.500 Anträge für die Überbrückungshilfen bei der BAB eingegangen.
Welche Summen wurden ausgezahlt?
Insgesamt belaufen sich die Auszahlungen laut BAB auf etwa 747 Millionen Euro. Bei den Soforthilfen, die aus Landes- und Bundesmitteln stammen, wurden fast 67 Millionen Euro bewilligt. Bei den Überbrückungshilfen handele es sich um reine Bundesmittel mit einem bewilligten Volumen von 680 Millionen Euro. Zusammen mit Bremerhaven – dort war die Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung (BIS) für die Abwicklung zuständig – liegen die Auszahlungen im Land Bremen bei 790 Millionen Euro.
Wie beurteilt die Wirtschaftssenatorin die Arbeit der BAB?
„Sämtliche Förderprogramme, die wir seit dem 20. März 2020 auf Landes- und Bundesebene verabschiedet und umgesetzt haben, zielten darauf ab, Betriebe und Arbeitsplätze in Bremen zu sichern“, sagt Kristina Vogt (Linke). „Wir waren mit den betroffenen Branchen in ständigem Austausch und haben gegenüber dem Bund erfolgreich für die Verbesserung der Fördermaßnahmen gekämpft.“
Wie viele Antragsteller mussten ihre Corona-Hilfen zurückzahlen?
„Insgesamt haben wir 430 freiwillige Rückzahlungen in Höhe von 3,2 Millionen Euro erhalten“, sagte eine Sprecherin der BAB. Zudem habe es 822 Widersprüche gegeben, davon 715 in der Soforthilfe. Im Rahmen der Widerrufsverfahren seien 2,5 Millionen Euro zurückgeflossen. Weitere Mittel würden über Ratenzahlungsvereinbarungen eingehen. „Vor allem die Überbrückungshilfen des Bundes müssen größtenteils mit Schlussabrechnungen endgeprüft werden.“
Was waren die Hauptgründe für Rückzahlungen?
Als Hauptgründe gibt die BAB folgende Umstände an: „Der angegebene voraussichtliche Liquiditätsengpass in den Anträgen bestand nicht oder teilweise nicht in voller Höhe, Antragstellende sind ihren Mitteilungspflichten nach dem Subventionsgesetz nicht nachgekommen, oder es handelte sich teilweise nicht um einen Haupterwerb.“ Vor allem durch die Einschaltung der prüfenden Dritten für die Überbrückungshilfen hätten bundesweit die Betrugsmöglichkeiten deutlich eingeschränkt werden können, so die BAB. In Bremen habe es bei allen Programmen keine nennenswerten Auffälligkeiten gegeben.
Bis wann muss die Schlussabrechnung vorliegen?
Die Anträge auf Überbrückungshilfen sowie auf November- und Dezemberhilfen wurden häufig auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierten Kosten bewilligt. Auf Grundlage der tatsächlichen Umsatzzahlen und Fixkosten erfolgt laut dem Bundesministerium für Wirtschaft bis zum 30. Juni eine Schlussabrechnung durch die prüfenden Dritten. Im Einzelfall könne eine Verlängerung bis zum 31. Dezember beantragt werden. Im Schlussbescheid werde eine endgültige Förderhöhe mitgeteilt, aus der gegebenenfalls eine Nach- oder Rückzahlung resultiere.
Was zahlte der Bund an Zuschüssen?
Fast fünf Millionen gestellte Anträge und mehr als 71 Milliarden Euro an ausgezahlten Hilfen zur Existenzsicherung – so fällt die Bilanz der Corona-Zuschussprogramme der Bundesregierung zur Unterstützung weiter Teile der deutschen Wirtschaft aus. Entwickelt wurden die Corona-Soforthilfen, fünf Überbrückungshilfe- und drei Neustarthilfeprogramme sowie die außerordentlichen Wirtschaftshilfen („November- und Dezemberhilfe“). Hinzu kam mit den Härtefallhilfen ein weiteres Corona-Zuschussprogramm des Bundes und der Länder.