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Einspruch gegen Bescheide Irritation um Ausbildungsfonds

Muss ein Unternehmen nun zahlen oder nicht, wenn es Einspruch gegen seinen Bescheid zur Ausbildungsabgabe einlegt? Am Wochenende gab es einige Irritationen um die jüngsten Meldungen.
23.07.2025, 05:00 Uhr
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Irritation um Ausbildungsfonds
Von Florian Schwiegershausen

Nachdem die Bremer Handelskammer Einspruch gegen ihren Bescheid zur Ausbildungsabgabe eingelegt hat, wollen andere Unternehmen diesem Beispiel folgen. Da es am Wochenende Irritationen zu dem Thema gab: Jedes Unternehmen, dass gegen seinen Gebührenbescheid Einspruch einlegt, muss erst mal nicht zahlen. Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids erfolgen. So hat es das Bremer Arbeitsressort nochmals bestätigt.

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Das Ressort wird die kommenden Wochen nun abwarten, wie viele Einsprüche es gegen die Zahlung in den Ausbildungsfonds erhalten wird. Irgendwann im August wird dann Kassensturz über die realen Einnahmen gemacht. Ursprünglich ging man im Ressort von vier Millionen Euro aus. Sollten aber auch die vier größten Unternehmen Bremens Einspruch einlegen, kann allein das die erhofften vier Millionen Euro erheblich minimieren.

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