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Drohungen in falschen Schreiben Verbraucherzentrale warnt: Betrugsmahnungen im Umlauf

Eine neue Betrugsmasche in Bremen alarmiert die Behörden - es geht um falsche Mahnungen. Die Verbraucherzentrale warnt davor, Geld zu überweisen oder eine Erlaubnis zur Lastschrift zu geben.
08.04.2022, 16:32 Uhr
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Verbraucherzentrale warnt: Betrugsmahnungen im Umlauf
Von Florian Schwiegershausen

Als Elke Wölk in dieser Woche Post aus dem Briefkasten holte und öffnete, traute sie ihren Augen nicht. Insgesamt 289,50 Euro sollte sie zahlen für einen Vertrag mit „Euro Lotto Zentrale Euro Jackpot-6/49", das Schreiben war sogar als Mahnung ausgezeichnet. Es stammt angeblich von der Anwaltskanzlei Schmidt und Kollegen in München. Der Haken dabei: Elke Wölk kann sich nicht daran erinnern, jemals einen Vertrag dieser Art abgeschlossen zu haben.

Bei genauem Hinsehen und nach einem Telefonat mit ihrem Bruder ist sie sich schließlich sicher: Es muss sich um ein fiktives Schreiben handeln, mit dem Betrüger versuchen, an Geld zu kommen. Mit dem Schreiben ist sie noch am Freitag zur Polizei gegangen und hat Anzeige erstattet. „Da hat man mir gesagt, dass sich vor mir schon 30 andere Personen wegen genau dieses Schreibens gemeldet haben“, sagt Wölk.

Bei Verbraucherzentrale laufen die Telefone heiß

Und nicht nur bei der Polizei, sondern auch bei der Bremer Verbraucherzentrale nehmen aus gleichem Grund die Anrufe zu. „Ich hatte heute schon zwei Gespräche dazu“, sagt Verbraucherrechtsexpertin Sonja Welzel. Für die kommende Woche hat sie bereits Termine vereinbart wegen dieser „Fake-Mahnung“, wie man ein solches Schreiben auch nennt. Eine Person habe, so Wenzel, wohl auch schon gezahlt, indem sie der Lastschrift zugestimmt hatte.

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Diese Betrugsmasche zieht weite Kreise. „Inzwischen hat auch Münchens Anwaltskammer mitteilen lassen, dass es eine Kanzlei namens Schmidt und Kollegen gar nicht gibt“, weiß die Rechtsexpertin. Welzel rät: „Wer aktuell Post von der besagten Kanzlei bekommt, sollte auf das Schreiben nicht reagieren, insbesondere keine Zahlung leisten.“ Die Betroffenen sollen am besten wie Elke Wölk sofort Strafanzeige stellen. „Sie sollten sich nicht von der im Schreiben aufgebauten Drohkulisse mit Mahnbescheid, Zwangsvollstreckung oder Pfändung einschüchtern lassen.“

Namen der Kanzlei bei Anwaltskammer überprüfen

Überhaupt sollten Zahlungsaufforderungen von vermeintlichen Anwaltskanzleien nicht ohne Weiteres beglichen werden. „Das gilt erst recht, wenn man sich nicht sicher ist, solch einen Vertrag abgeschlossen zu haben“, sagt die Expertin für Verbraucherrecht. Wer Post von einer Kanzlei bekomme, könne zunächst im Rechtsanwaltsregister prüfen, ob es die Kanzlei oder die Rechtsanwältin oder den Rechtsanwalt überhaupt gebe. Sei das nicht der Fall, sollte das Schreiben ignoriert und Strafanzeige gestellt werden.

Was bei diesen fiktiven Schreiben zur Glaubwürdigkeit beiträgt: Die Mahnungen sind mit einer konkreten Adresse versehen, die Empfänger werden zudem mit ihrem Nachnamen angeschrieben. Auch ein moderner QR-Code, wie man ihn heutzutage von Rechnungen großer Unternehmen kennt, trägt dazu bei, dass der Brief im ersten Moment als authentisch wahrgenommen wird. Im aktuellen Fall, darauf weist die Verbraucherzentrale hin, habe Elke Wölk genauso gehandelt, wie es empfohlen werde: Nicht zu zahlen, sondern direkt zur Polizei zu gehen.

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