Bremen Stadtteile Osterholz Verden Diepholz Delmenhorst Wesermarsch Oldenburg Rotenburg Cuxhaven Bremerhaven Niedersachsen

Banken Wie unbescholtene Bankkunden unter Geldwäscheverdacht geraten

Bargeldeinzahlungen können dazu führen, dass das Konto gesperrt wird, und zwar dann, wenn der Verdacht der Geldwäsche vorliegt. Wie der Kontoinhaber sich schützen kann, nicht illegal zu handeln.
09.06.2023, 05:00 Uhr
Jetzt kommentieren!
Zur Merkliste
Wie unbescholtene Bankkunden unter Geldwäscheverdacht geraten
Von Peter Hanuschke

Beim Einzahlen oder Überweisen von Geldbeträgen kann es vorkommen, dass der unbescholtene Bürger unter Verdacht der Geldwäsche gerät. Ein geldwäscherechtlicher Verdacht sei eine ernste Angelegenheit, warnt die Verbraucherzentrale Bremen: „Es drohen strafrechtliche Ermittlungen.“ Um damit gar nicht erst konfrontiert zu sein, gibt es Regularien zu beachten.

Warum ist die Meldung von Geldwäsche-Verdachtsfällen deutlich gestiegen?

Laut der FIU (Financial Intelligence Unit), der nationalen Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, liegt das an der Ende 2020 in Kraft getretenen Neufassung des Paragrafen 261 des Strafgesetzbuchs. Dabei wurde mit dem sogenannten All-Crime-Ansatz die Geldwäschestrafbarkeit erheblich ausgeweitet. Es geht nicht mehr nur um Geldwäsche im Zusammenhang mit schweren Straftaten, die sich beispielsweise auf Drogenhandel oder Terrorismusfinanzierung beziehen. Nach Angaben der FIU lag die Anzahl der eingegangenen Verdachtsmeldungen im Jahr 2021 bei 298.507. Das bedeutet ein Plus von rund 154.500 Meldungen im Vergleich zum Vorjahr.

Was führt zu einem Verdacht?

„Banken sind rechtlich verpflichtet, ungewöhnliche Transaktionen zu überprüfen und gegebenenfalls das Konto zu sperren“, sagt Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen. „Ungewöhnliche Transaktionen können Bargeldeinzahlungen, ungeklärte Geldeingänge und Überweisungen sein und einen ,Alarm‘ bei einer Bank auslösen.“ In der Tat sei es so, dass die Banken wesentlich mehr Auffälligkeiten bewerten und gegebenenfalls melden müssen, sagt Thomas Trenz, Prokurist bei der Bremischen Volksbank, auf Anfrage des WESER-KURIER. Dabei könne es sich auch schon um kleinere Beträge handeln – auch wenn sie unter der 10.000-Euro-Grenze liegen, für die bei Bargeldeinzahlungen kein Nachweis über den Ursprung des Geldes erforderlich ist. Bei der Bremischen Volksbank seien die Meldungen an die FIU aber bislang nicht signifikant gestiegen.

Lesen Sie auch

Worauf achten die Banken?

„Signale, die eine Prüfung in Gang setzen, können hohe Umsätze auf dem Konto oder Auslandsumsätze sein, die einfach nicht zu den bisherigen Kontobewegungen passen“, sagt Trenz. Ursache für solche Prüfvorgänge könnten Unwissenheit oder auch familieninterne Buchungen sein. „Ein Beispiel dafür: Wenn Beträge innerhalb der Familie transferiert werden, kann das auch die Ehefrau betreffen, etwa wenn keine Vollmacht für das Konto des Ehemanns hinterlegt ist, er jedoch als Zahlungsempfänger benannt wurde.“ Grundsätzlich sollte man auch nicht sein Konto für Umsätze von Dritten gegen Provisionszahlungen zur Verfügung stellen und als sogenannter Finanzagent auftreten. Das widerspreche auch den Geschäftsbedingungen der Banken.

Wie viele Verdachtsfälle führen zu einer Anklage?

Das Verhältnis zwischen gemeldeten Verdachtsfällen im Jahr 2021 und messbaren Erfolgen sei sehr gering, zitierte die „Berliner Morgenpost“ Ulrich Kelber, den Bundesbeauftragten für Datenschutz. Von den knapp 300.000 Meldungen wurden 2021 rund 40.000 an andere Behörden weitergegeben, vor allem an Staatsanwaltschaften und Landeskriminalämter. 2021 erhielt die FIU gut 14.000 Rückmeldungen von Staatsanwaltschaften: In 90 Prozent der Fälle wurden die Verfahren eingestellt. In 1352 Fällen kam es zu Urteilen, Strafbefehlen, Beschlüssen oder Anklagen. Rund 700-mal wurde illegal erlangtes Vermögen eingezogen. In 54 Fällen wurde per Urteil eine Freiheitsstrafe verhängt, davon in 25 Fällen auf Bewährung.

Was tun, wenn das Konto gesperrt ist?

Die Sperrung des Kontos erfolge, ohne dass der Kontoinhaber darüber informiert werde, so Annabel Oelmann. Das soll einer etwaigen Verdunkelungs­gefahr entgegen­wirken. Da die Bank im Verdachts­fall keine Auskunft geben dürfe, führt eine endgültige Klärung zum Prozess und vor Gericht. Deshalb sollte man einen Anwalt kontaktieren, falls das Geld über einen längeren Zeitraum einge­froren wird. Außerdem sollte man keine weiteren Einzahlungen oder Auszahlungen auf dem gesperrten Konto versuchen und die Kommunikation mit der Bank speichern.

Zur Startseite
Mehr zum Thema

Das könnte Sie auch interessieren

Rätsel

Jetzt kostenlos spielen!
Lesermeinungen (bitte beachten Sie unsere Community-Regeln)