Er sollte längst gebaut sein, ist dann ein wenig in Vergessenheit geraten und kommt jetzt wieder aus der Versenkung hervor: der Offshore-Terminal Bremerhaven, kurz OTB genannt. Am 24. Januar wird vor dem Bremer Verwaltungsgericht im erbitterten Streit um das 180-Millionen-Projekt das erste Mal in der Hauptsache verhandelt.
Bisher gab es lediglich Eilentscheidungen. Den Termin hat das Gericht am Dienstag bestätigt, nachdem zuerst die Nordsee-Zeitung darüber berichtet hatte. Bremen erhofft sich von dem Terminal neuen Schwung für Bremerhaven und die Windkraftindustrie.
Ende 2015 hatte es einen Planfeststellungsbeschluss gegeben, doch gebaut werden durfte nicht. Der Bund für Umwelt und Natur (BUND) zog mit einer Klage vor Gericht, er bezweifelt den Bedarf für den OTB und sieht wertvolle Naturflächen in Gefahr.
Vorläufiger Baustopp
Im Mai 2016 verhängte das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren einen vorläufigen Baustopp. Das Land Bremen legte Beschwerde ein und musste ein knappes Jahr später eine weitere Schlappe einstecken. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte damals den Baustopp.
„Es wird am 24. Januar eine mündliche Verhandlung geben“, erklärt Verena Korrell, Sprecherin des Verwaltungsgerichts. Dann könne es zwar noch einmal einen Sachbericht zu dem Konflikt geben, es sei aber auch damit zu rechnen, dass sowohl die beiden Prozessparteien als auch das Gericht während der Verhandlung offen und deutlich kundtun, wie sie die Frage beantworten, ob der OTB gebaut werden darf oder nicht.
Möglicherweise werde es bereits am selben Tag ein Urteil geben. Das wäre dann der erste Akt im Hauptsache-Verfahren, und so wie es aussieht, bestimmt nicht der letzte. Das Verwaltungsgericht kann nach seiner Entscheidung eine Berufung zulassen. Tut es das nicht, kann der Unterlegene in dem Rechtsstreit beim Oberverwaltungsgericht beantragen, dass ihm die Berufung ermöglicht wird.
Nächste Instanz Grundlage des Planfeststellungsgeschlusses
In der nächsten Instanz, die dann möglicherweise folgt, ginge es wieder um die Grundlagen des Planfeststellungsbeschlusses für den OTB. Anders in der höchsten und letzten Instanz, sollte das Verfahren mit einer Revision fortgesetzt werden: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig würde sich in dieser Phase nicht mehr mit dem OTB befassen, sondern überprüfen, ob in dem Prozess Rechtsfehler begangen wurden.
Die Kaskade von Verfahrensschritten vor Gericht dürfte nach Einschätzung von Experten so viel Zeit beanspruchen, dass kaum vor Ende des Jahres 2020 mit einer endgültigen Entscheidung zu rechnen ist.
Erst dann könnte gebaut werden, oder eben nicht. Bremens Bürgermeister Carsten Sieling (SPD) hat am Dienstag bei einem Tag der Windbranche gleichwohl betont, an dem OTB-Plan festzuhalten. „Wenn die erneuerbaren Energien einen Aufschwung erleben, wollen wir mit dem OTB dabei sein“, sagte Sieling.
Den gleichen Tenor haben die Äußerungen von Wirtschaftssenator Martin Günthner (SPD): „An unserer Argumentation hat sich nichts verändert“, erklärte Günthner auf Anfrage, „der OTB ist ein notwendiger Bestandteil für das Gelingen der Energiewende.“ Er gehe mit Zuversicht in das anstehende Gerichtsverfahren.