Im Land Bremen haben 81,6 Prozent der Immobilienbesitzer ihre Grundsteuererklärung fristgerecht abgegeben. Das geht aus einer ersten Bilanz der Finanzbehörde nach dem Ende der Frist hervor, die am Dienstag abgelaufen war. Damit liegen die Daten für rund 194.000 Grundstücke, Wohnungen und Häuser vor. Der überwiegende Anteil der Erklärungen hat die Finanzämter auf digitalem Wege erreicht, um so Verarbeitung der Daten zu erleichtern. Gut 16 Prozent der Erklärungen kamen in Papierformularen.
In den letzten Tagen hatte das Finanzamt Bremen mit einer offenen Bürgersprechstunde noch einmal Hilfestellung beim Ausfüllen der Formulare gegeben. Auch über das Steuerportal "Elster" gingen noch Tausende von Steuererklärungen ein, sodass die Abgabequote von 75 auf mehr als 80 Prozent gesteigert werden konnte.
"Die Grundsteuerreform hat ein gutes und richtiges Ziel", betonte Finanzsenator Dietmar Strehl (Grüne). "Sie will mehr Gerechtigkeit herstellen. Grundstücke und Immobilien sollen nach ihrem aktuellen und tatsächlichen Wert besteuert werden." Bislang bildeten Einheitswerte aus den 1960er-Jahren die Grundlage der Besteuerung. Das hatte das Bundesverfassungsgericht 2018 für unzulässig erklärt. Die neu berechnete Grundsteuer kann für jeden einzelnen Immobilienbesitzer höher oder niedriger ausfallen. "Insgesamt werden die Städte durch die Reform jedoch nicht mehr Grundsteuer einnehmen", versichert Strehl erneut.
Eigentümer, die ihre Erklärung noch nicht eingereicht haben, könnten dies jederzeit nachholen, versichert die Finanzbehörde. Im März will das Finanzamt Erinnerungsschreiben versenden, mit einer erneuten Frist von vier Wochen. Wer seine Steuererklärung nicht fristgerecht einreicht, dem drohen Säumniszuschläge und am Ende sogar Zwangsgelder von bis zu 25.000 Euro. "Wir wollen allerdings in erster Linie appellieren und nicht drohen", erklärt Ramona Schlee, die Sprecherin der Finanzbehörde. Liegt keine Steuererklärung vor, können die Finanzämter die Werte der Immobilien und Grundstücke auch schätzen.
Die Grundsteuerreform muss zum 1. Januar 2025 umgesetzt sein. Wer seine Erklärung abgegeben hat, bekommt nach einigen Wochen einen Bescheid des Finanzamtes über den neuen Grundsteuerwert seiner Immobilie. Dieser liegt in der Regel erheblich höher als der bisherige Einheitswert, sagt allerdings noch nichts über die künftige Höhe der Grundsteuer aus. Diese ergibt sich erst durch die Multiplikation mit einer festgelegten Messzahl und einem Hebesatz, den jede Kommune selbst festlegen kann. Die Grundsteuer kommt ausschließlich den Städten und Gemeinden zugute; die Stadt Bremen nahm damit 2021 rund 178 Millionen Euro ein.