Bei dem Strafprozess vor dem Bremer Landgericht um die beiden ehemaligen Geschäftsführer des Bremer Entsorgungsunternehmens Hirsch haben deren Anwälte einen Freispruch gefordert. Die Staatsanwaltschaft wirft den Brüdern vor, dass sie sich der gemeinschaftlichen Steuerhinterziehung im großen Umfang schuldig gemacht haben. Es geht laut Staatsanwaltschaft um eine Summe von mutmaßlich mehr als 18 Millionen Euro. Sie wirft den beiden Männern vor, beim Ankauf von Metallschrott mit Scheinfirmen zusammengearbeitet zu haben, um hinterher nicht ans Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer untereinander aufzuteilen. Angeklagt ist außerdem eine dritte Person, die die Metalle verkaufte. Die Staatsanwaltschaft fordert mehrjährige Haftstrafen, in einem Fall sogar mehr als neun Jahre.
Die Anwälte der ehemaligen Hirsch-Geschäftsführer legten in ihren zum Teil mehr als einstündigen Plädoyers dagegen dar, dass ihre Mandanten von der Steuerhinterziehung und den Scheinfirmen nichts gewusst hätten und der eigentliche Täter der dritte Angeklagte sei. Die Vorwürfe hätten sich aus ihrer Sicht im Laufe des Prozesses, der nun schon zweieinhalb Jahre läuft, nicht bewahrheitet. Daher forderten die Juristen den Freispruch für ihre Mandanten. Die Anwältin des dritten Angeklagten forderte für ihren Mandanten zwei Jahre Haft auf Bewährung. Am Montag, den 25. April, will die Zweite Wirtschaftsstrafkammer ihr Urteil verkünden.