Seit dem 1. Januar 2023 gilt für deutsche Gastronomiebetriebe die Mehrwegangebotspflicht. Alle Betriebe, die Speisen und Getränke zum Sofortverzehr oder zum Mitnehmen anbieten, müssen demnach neben den üblichen Einwegverpackungen auch Mehrwegalternativen zur Verfügung stellen. Schon 2023 hatte die Bremer Verbraucherzentrale eine erste Überprüfung der Umsetzung dieser Vorgaben unternommen.
Im August 2025 wurde nun in den gleichen Einrichtungen ein weiterer Marktcheck durchgeführt, um die Wirksamkeit des Verpackungsgesetzes zwei Jahre nach seiner Einführung zu kontrollieren. Aus einer aktuellen Pressemitteilung geht hervor, dass einige der insgesamt 20 untersuchten Betriebe die gesetzlichen Regelungen noch immer nicht gänzlich umsetzen. Konkret verpflichtet das Gesetz Betriebe mit mehr als fünf Beschäftigten und über 80 Quadratmetern Verkaufsfläche dazu, eigene Mehrwegangebote zu schaffen und ausdrücklich auf diese hinzuweisen. Kleinere Betriebe hingegen müssen keine eigenen Mehrwegverpackungen anbieten, sollen aber zumindest von der Kundschaft mitgebrachte Behälter auffüllen.
Laut der Pressemitteilung der Verbraucherzentrale erfüllten nur 25 Prozent der kontrollierten Gastronomiebetriebe diese Vorgaben konsequent. Acht der 20 Geschäfte böten mittlerweile Mehrwegverpackungen an, nur fünf davon würden jedoch ausreichend darauf hinweisen. Die zwölf verbleibenden stellten keinerlei Mehrwegalternativen zur Verfügung.
Die Hindernisse bei der Umsetzung seien vielfältig: hohe Pfandgebühren für Mehrwegbehälter, app-basierte Systeme, fehlende Ausschilderung und unzureichend informierte Mitarbeitende erschwerten laut Verbraucherzentrale die Umstellung. Nach Ansicht der Gastronominnen und Gastronomen sei zudem die Nachfrage nach Mehrwegangeboten gering, ein Großteil der Kundschaft setze schlicht weiterhin auf Einweg.
"Damit wird das Ziel des Gesetzes, Einwegmüll wirksam zu reduzieren, auch nach zwei Jahren immer noch klar verfehlt", sagt die Ernährungsexpertin Katja Quantius von der Verbraucherzentrale. Um Mehrweg zu einer Selbstverständlichkeit zu machen, brauche es demnach mehr behördliche Kontrollen und noch strengere Maßnahmen.