Die finanzielle Schieflage im Bremer Jobcenter hat Konsequenzen. Die sogenannte Beauftragte für den Haushalt wurde abberufen und ersetzt. Auf diese Weise wollen Arbeitsagentur und die Stadt Bremen als Träger des Jobcenters in Zukunft eine finanzielle Schieflage wie im vergangenen Juni vermeiden. Das geht aus dem Abschlussbericht hervor, der dem WESER-KURIER vorliegt. Laut dem Bericht fehlten der Haushaltsbeauftragten die Verantwortung und die organisatorische Einbindung bei der Bewirtschaftung der Eingliederungsmittel – also bei der Zuweisung bestimmter Gelder.
Dabei müsste der oder die Beauftragte des Haushalts eigentlich kontinuierlich an die Geschäftsführung berichten, wie es um die Mittel steht. Wer sich in Jobcentern umhört, erfährt, dass das durchaus einmal wöchentlich passiere. Doch die Frage stellt sich, warum die Haushaltsbeauftragte bei den oben genannten Geldern organisatorisch überhaupt nicht eingebunden war und nicht in der Verantwortung stand. Genau diese Frage wollte aber weder das Jobcenter noch die Arbeitsagentur beantworten. Sie begründeten dies damit, dass hier die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen ein höheres Gut seien als das öffentliche Interesse. Bei dieser Ansicht bleiben die Behörden mit der Begründung, dass man sich bereits mit dem Bericht, so weit es denn möglich war, in die Öffentlichkeit begeben habe.
Ein Sonderfall wie in keinem anderen Jobcenter
Der Bericht wurde unter anderem der Bremer Arbeitsdeputation vorgelegt. Er diente auch dazu, dass der Vorstand der Bundesarbeitsagentur in Nürnberg mehr Details erhielt, weshalb es zu der finanziellen Schieflage im Bremer Jobcenter kam. Von dort war zu hören, dass es sich um einen Sonderfall handele, den es so in anderen Jobcentern nicht gebe.
Der Bericht erwähnt auch unzureichende Steuerungsaktivitäten, außerdem gab es noch Rechnungen aus dem Jahr 2023, die nicht bezahlt worden waren. Dies und andere Verfehlungen führten dazu, dass das Jobcenter im Juni vorerst all seine Förderungen einstellen musste. Am 17. Juni wurde ein Förderstopp für bestehende Maßnahmen verhängt, der der Stadt Bremen zwei Tage später mitgeteilt wurde. Als spontane Reaktion wurden Gelder, die eigentlich für 2025 eingeplant waren, vorgeholt. Zwecks Revision schickte die Arbeitsagentur Beschäftigte aus anderen Standorten ins Jobcenter für einen Kassensturz. Aus ihren Erkenntnissen, die sie sich vor Ort machen konnten, entstand der Bericht, der Ende August fertig wurde, und den September über intern gehalten wurde.
Externe Beratung zwecks Kontrolle beauftragt
Als Konsequenz aus der fehlenden Transparenz und der fehlenden Einbindung der Haushaltsbeauftragten wurde eine externe Beratung engagiert, die die Abläufe des Bremer Jobcenters nun genauer unter die Lupe nimmt. Die ist seit zwei Wochen tätig. Bremens Arbeitssenatorin Claudia Schilling (SPD) sagte dem WESER-KURIER dazu: "Die im Bericht dargestellten Maßnahmen gehen in die richtige Richtung. Wir begrüßen ausdrücklich auch den Vorschlag des Jobcenters, Aufbau und Abläufe in der Verwaltung durch eine unabhängige Beratung überprüfen zu lassen. Dies gibt uns die Chance, aus den Ergebnissen mögliche Erkenntnisse für weitere strukturelle Verbesserungen ziehen zu können.“ Nach dem momentanen Kenntnisstand der Arbeitssenatorin ist durch die ergriffenen Schritte eine ordnungsgemäße Geschäftsführung des Jobcenters sichergestellt.
Der Kassensturz der zuständigen Revisionsmitarbeiter ergab außerdem, dass es nicht notwendig war, Haushaltsmittel aus dem Jahr 2025 nach vorn zu schieben. Das war eine gute Nachricht für all die Träger, bei denen Arbeitsplätze an all diesen Maßnahmen hängen.
Jobcenter sind immer in der Trägerschaft einer Kommune sowie der Arbeitsagentur, von der die Bundesmittel stammen. Wer den Kunden des Jobcenters was zahlt, ist genau durch das Sozialgesetzbuch geregelt. So zahlt das Jobcenter zum Beispiel die Kosten für die Erstausstattung einer Wohnung sowie für Unterkunft und Heizung.