Es ist unbeg
reiflich, dass einige der größten Konzerne der Welt eine so lange Leitung haben. Ende Mai tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Spätestens bis dahin müssen auch Unternehmen mit Sitz in den USA die Gesetze der EU einhalten, wenn sie von europäischen Nutzern nicht verklagt werden wollen. Der Fall Max Schrems statuierte ein Exempel und etablierte das Recht auf Vergessen, was in der neuen Grundverordnung festgeschrieben wird.
Und dass der EU-Verbraucherschutz für alle Nutzer in der Gemeinschaft gilt, ist nur logisch: Konzerne können sich nicht darauf berufen, dass ihr Geschäftssitz in Silicon Valley liegt. Besonders die jüngere Vergangenheit sollte Facebook, Twitter und Co. eine Warnung sein, was ihnen bei Nichteinhaltung der europäischen Datenschutzgesetze droht. Die Kommission jedenfalls war in den vergangenen Jahren nicht zimperlich beim Verteilen von Bußgeld, Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager ließ sich weder von Facebook noch von Apple einschüchtern. Dabei geht es nicht nur um die Sanktionsgefahr, sondern auch den möglichen Verlust von Nutzern. Denn das Bewusstsein über den möglichen Missbrauch ihrer Daten ist gewachsen.