Wenige Monate vor Inkrafttreten der neuen Datenschutz-Grundverordnung in der EU hinken einige der großen sozialen Netzwerke mit der Anpassung ihrer Geschäftsbedingungen weit hinterher. Am Donnerstag hat die Kommission ihnen einen Rüffel erteilt. Der Grund: Facebook, Twitter und Google haben der Behörde eigentlich längst zugesagt, ihre Nutzungsbedingungen an die EU-Verbraucherschutzregeln anzupassen. Doch nicht alle haben ihre Hausaufgaben gemacht. So enthielten die Facebook-Geschäftsbedingungen bislang einen Verweis auf die Rechtsprechung des Staates Kalifornien. Nutzer in der EU müssen aber nach den Regeln der Gemeinschaft behandelt werden, nicht nach US-Recht.
Es gibt verschiedene Baustellen, die noch aufgeräumt werden müssen: Zum einen haben die Anbieter EU-Verbrauchern nach den hier geltenden Regeln die Möglichkeit einzuräumen, von einem Einkauf im Internet zurückzutreten. Zum anderen müssen sie Sorge tragen, dass unzufriedene Kunden sich in Europa bei einer zuständigen Stelle beschweren können. Bislang haben Anbieter wie Facebook und Twitter aber lediglich eine E-Mail-Adresse für solche Zwecke eingerichtet. Das reicht jedoch nicht aus.
Auch beim Löschen von Daten hapert es. Insbesondere bei Facebook und Twitter sieht die Kommission Nachholbedarf, nicht nur was Haftungsfragen betrifft, sondern eben auch bei der Entfernung von Daten auf den Servern – bis hin zum Kündigungsrecht, worüber die Nutzer dieser Dienste nach wie vor nicht ausreichend informiert werden.
Google hat inzwischen ein Protokoll zusammengestellt, innerhalb welcher Fristen Anträge zum Löschen illegaler oder diffamierender Inhalte bearbeitet werden müssen. Facebook und Twitter bieten dagegen nationalen Behörden lediglich die Möglichkeit, über Verstöße informiert zu werden – haben sich jedoch nicht zu einer bestimmten Bearbeitungszeit verpflichtet.
Unzufrieden mit der Reaktionszeit der Unternehmen
Die Anbieter sozialer Plattformen müssen sich genauso wie alle anderen Unternehmen daran halten, kommerzielle oder gesponserte Inhalte für den Nutzer eindeutig kenntlich zu machen. Facebook hat sich bereit erklärt, dies in Zukunft klar und deutlich ersichtlich zu gestalten. Die Kommission ist außerdem unzufrieden mit der Reaktionszeit der Unternehmen, die eigentlich zugesagt hatten, eigenständig und schnell Hassbotschaften von ihren Plattformen zu entfernen. Das funktioniert bislang aber nur mäßig.
Die Nichteinhaltung der Gesetze kann teuer werden. Die Kommission kann Unternehmen bei Verletzungen von EU-Recht zu einem Bußgeld von bis zu vier Prozent der Jahreswirtschaftsleistung verdonnern. Das dürfte selbst milliardenschwere Konzerne empfindlich treffen. Die Unternehmen haben sich verpflichtet, innerhalb des ersten Quartals von 2018 ihre Geschäftsbedingungen EU-konform anzupassen. Ihnen bleibt also noch bis Ende März Zeit, um nachzubessern. Spätestens Ende Mai wird es ernst: Denn am 25. Mai tritt die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft, die die Verbraucherrechte noch weiter stärkt.