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Stromabrechnung Das können Verbraucher bei drohenden Nachzahlungen tun

Die SWB-Gesamtabrechnung kommt jedes Jahr zur gleichen Zeit. Josef Teupe muss erstmals nachzahlen und wundert sich, dass die SWB den Betrag bereits drei Tage nach Mitteilung abbuchen will. Warum sie das darf.
14.07.2022, 05:00 Uhr
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Das können Verbraucher bei drohenden Nachzahlungen tun
Von Florian Schwiegershausen

Für Josef Teupe ist das alles etwas zu plötzlich gewesen. Er hat von der SWB seine Jahresabrechnung für Strom und Wasser erhalten und muss über 100 Euro nachzahlen, weil die monatlichen Abschläge nicht ausreichten. Das Schreiben war datiert auf den 7. Juli, im Briefkasten hatte er es am 11. Juli. Darin teilte ihm Bremens Energieversorger mit, dass ihm die Summe bereits am 14. Juli per Lastschrift vom Konto abgebucht wird. Da hat er sich etwas überrumpelt gefühlt: "Bestimmt geht es anderen auch so in dieser Situation." Der WESER-KURIER erläutert, ob die Nachzahlung so rechtens sei.

Darf die SWB das so kurzfristig?

Die Nachfrage bei der Verbraucherzentrale Bremen zeigt: Ja, in diesem Fall darf das der Energieversorger und ist nicht dazu verpflichtet, dem Kunden ein Zahlungsziel von zwei Wochen einzuräumen. "Es muss sich um einen angemessenen Zeitraum handeln", erläutert Nicole Bahn, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale." Üblicherweise buche der Energieversorger die Nachzahlung mit der nächsten monatlichen Abschlagszahlung ab. Hat der Kunde weniger verbraucht, erhält er ja eine Gutschrift. Die müsse ebenso in einem angemessenen Zeitraum überwiesen werden. In der gängigen Praxis werde sie mit der nächsten monatlichen Zahlung verrechnet. Auch wenn bei Rechtsexpertin Nicola Bahn das Herz immer für die Verbraucher schlage, sei hier eben erwartbar, dass immer zur gleichen Zeit die Jahresabrechnung für Strom und Gas komme – im konkreten Fall von Herrn Teupe eben im Juli.

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Was tun, wenn man das Geld für die Nachzahlung momentan nicht hat?

Nicole Bahn von der Verbraucherzentrale rät dazu, sich sofort mit der SWB in Verbindung zu setzen. Aus ihrer Erfahrung als Rechtsberaterin weiß sie, dass die SWB immer darauf aus sei, eine individuelle Lösung zu finden. Spontan können die Kunden erst einmal die Lastschrift zurückholen. Aber danach sollte man wirklich die SWB konsultieren.

Über den grundsätzlichen Tag, wann jeden Monat der Abschlag abgebucht wird, sagt SWB-Sprecherin Angela Dittmer: "Wir haben das bereits vor einigen Jahren eingeführt, dass sich die Kunden aus fünf verschiedenen Tagen über den Monat verteilt aussuchen können, an welchem Tag der monatliche Abschlag per Lastschrift verfahren abgezogen werden soll." Schließlich habe nicht jeder sein monatliches Geld, über das er verfügt, zum Monatsersten auf dem Konto.

Wer legt die Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen fest?

Normalerweise setzt die SWB den monatlichen Betrag fest und schaut dabei auf das Verbrauchsverhalten des abgelaufenen Jahres. Verbraucherzentrale und SWB raten angesichts der steigenden Preise jedem, für den das vom Geldbeutel her möglich ist, den Betrag hoch zu setzen. "Oder man legt sich privat etwas zu Seite", sagt SWB-Sprecherin Dittmer. Ihr sei bewusst, dass vielen Menschen das momentan schwerfalle. Die Änderung empfehle sie online über das Kundenkonto als auch über die SWB-Service-App, die man sich auf das Smartphone herunterladen kann. Denn der Andrang beim SWB-Kundentelefon sei derzeit weiterhin hoch.

Im Falle von Mahnungen, diese bloß nicht ungeöffnet zur Seite legen, rät die Verbraucherzentrale. Grundsätzlich gilt: Liegt der Zahlungsrückstand bei mindestens 200 Euro, darf der Energieversorger Strom oder Gas nach frühestens zwei Monaten abstellen. Doch er muss das schriftlich ankündigen. Auf die erste Mahnung darf er nach frühestens vier Wochen eine zweite Mahnung versenden, in der er meist schon auf die drohende Versorgungssperre hinweist. Bevor eine Sperre aber umgesetzt wird, muss der Grundversorger den Verbraucher noch einmal acht Tage vorab über das genaue Datum informieren.

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Was tun, wenn eine Sperre von Strom oder Gas angedroht wird?

Dann ist die Bremer Verbraucherzentrale Ansprechpartner, die dafür von der SWB beauftragt ist, eine Lösung zu finden. Oft seien es Empfänger von Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II, die ihre Gas- oder Stromrechnung nicht mehr zahlen können. Aber auch Menschen, die keine staatlichen Hilfen beziehen, geraten angesichts explodierender Strom- und Gaspreise nun schnell in die Bredouille. „Dann sind Betroffene in einer Lage, in der sie keinen Bankkredit bekommen. Das ist die Situation vieler“, berichtet die Energieexpertin der Verbraucherzentrale, Inse Ewen. Was viele nicht wissen: Egal, ob sie Transferleistungen beziehen oder nicht, können sich Verbraucher bei ausstehenden Strom- oder Gasrechnungen an das Jobcenter oder ein Sozialamt wenden. Diese bewilligen unter bestimmten Voraussetzungen Kredite. Wer Transferleistungen bezieht, kann auch auf Übernahme der Kosten hoffen. Die SWB lässt sich auch oft auf eine Stundung ein.

Josef Teupe hat mit der SWB vereinbart, dass ihm das Geld erstmal zurück gebucht wird und er es zu einem späteren Zeitpunkt überweisen kann. SWB-Kunden erhalten übrigens nicht alle im gleichen Monat ihre Jahresabrechnung, sondern je nach Vertrag unterschiedlich zwischen Januar und Dezember. "Nur während der Sommerferien wird der Verbrauch nicht abgelesen", erläutert SWB-Sprecherin Dittmer.

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