Die Fischrestaurantkette Nordsee muss zwei Niederlagen in der Aus-
einandersetzung um die Betriebsratswahlen einstecken. Die Arbeitsgerichte Neumünster und Oberhausen urteilten, dass die Abstimmung im März in den dort zugehörigen Filialen gültig bleibe. Das gab die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit Sitz in Berlin am Dienstag bekannt. Nordsee hat insgesamt elf der dreizehn Betriebsratswahlen an verschiedenen Standorten angefochten, weil unter den gewählten Mitarbeitern leitende Angestellte seien. Die beiden Gerichte befanden nun aber, dass die Filialleiter keine Führungskräfte seien. „Wir nehmen den Beschluss zur Kenntnis. Dieser entspricht grundsätzlich nicht unserer Rechtsauffassung“, hieß es am Dienstag vom Unternehmen mit Sitz in Bremerhaven. Den Beschluss werde man nun inhaltlich prüfen – auch hinsichtlich weiterer Rechtsmittel.
Am Arbeitsgericht Bremen/Bremerhaven wird der Fall erst Mitte November verhandelt. Rechtlich ist ein sogenanntes Wahlanfechtungsverfahren möglich. Die NGG sieht im Vorgehen jedoch einen „breiten Angriff auf die gesetzlich verankerte betriebliche Mitbestimmung“ und einen „Schlag ins Gesicht“ der gewählten Betriebsräte. „Auch wenn erst zwei von elf Verfahren erstinstanzlich entschieden wurden, ist ein erster Aufschlag gemacht. Das lässt uns für die weiteren Verfahren hoffen. Wir sind zuversichtlich, dass der Angriff auf die Mitbestimmung abgewehrt wird“, sagte Michaela Rosenberger, Vorsitzende der NGG, zum Ausgang der Entscheidungen.
Die Gewerkschaft kritisiert, dass Nordsee kurz vor den diesjährigen Betriebsratswahlen Beförderungen aussprach. „Quasi über Nacht hatte Nordsee plötzlich 228 statt 18 leitende Angestellte und vertrat die Auffassung, dass diese Filialleiterinnen und Filialleiter weder im Wahlvorstand arbeiten oder als Betriebsrat gewählt werden könnten“, schreibt die NGG in der Mitteilung. Unter den insgesamt 200 beförderten Mitarbeitern befinde sich die Hälfte aller Betriebsratsmitglieder. Ihre Gehälter seien aber nicht angepasst worden. Die Gewerkschaft wirft Nordsee vor, dass allein die Betriebsratswahlen gestört werden sollten. Das Unternehmen äußerte sich bisher nicht näher mit Verweis auf die laufenden Verfahren.