Seit Anfang Mai ist es möglich, dass Bremer, die mit Öl oder Pellets heizen, online einen Antrag auf Kostenzuschuss für das Jahr 2022 stellen können. Das läuft über ein Serviceportal der Freien und Hansestadt Hamburg. Über den Kurzlink bit.ly/45qE9aW kommt man auf die Startseite dieses Internetportals. Nun hat das Bremer Finanzressort dem WESER-KURIER mitgeteilt, dass dieser Antrag auch in Papierform möglich ist – für diejenigen, die mit dem Internet nicht so firm sind.
Um an das entsprechende Formular zu kommen, gibt es zwei Wege. Entweder ruft man beim Bürgerservicetelefon unter der 115 an. "Wenn man dort erklärt, dass man sich nicht in der Lage sieht, den Antrag online zu stellen, dann bekommt man das Formular nach Hause geschickt", sagt die Sprecherin des Bremer Finanzressorts, Ramona Schlee.
Formular im Internet als Download
Ebenso ist es möglich, das Formular im Internet herunterzuladen und es auszudrucken. Dafür müssen die Bürger jedoch einige Daten eingeben. Zuerst müssen sie den Kostenrechner mit Daten füttern. Denn dieser Rechner ermittelt, ob Anspruch auf die sogenannte Härtefallhilfe besteht. Dazu müssen die Besitzer einer Heizung für Öl, Pellets oder Flüssiggas unter anderem die Quadratmeterzahl der Wohnfläche eingeben, den Brennstofftypen, die Menge und den Preis. Anschließend spuckt der Rechner aus, auf wie viel Geld man hoffen kann. Ramona Schlee erläutert: "Im nächsten Schritt wird man gefragt, ob man der Identifizierung und/oder Kommunikation via E-Mail zustimmt. Wenn man das verneint, wird das Formular zum Download angeboten. Nun kann man das Formular herunterladen, ausdrucken und dann ausfüllen und einreichen."
Der komplett analoge Weg geht über das Bürgerservicetelefon. Wenn man dort anruft und erklärt, dass man sich nicht in der Lage sieht, den Antrag online zu stellen, dann bekommt man das Formular nach Hause geschickt. Der fertig ausgefüllte Antrag geht dann an Kasse.Hamburg an die entsprechend angegebene Adresse und nicht ans Bremer Finanzamt. Denn Hamburg hat zusätzlich zu den eigenen Bürgern die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung der Hilfen auch für Bremen übernommen sowie für die Bundesländer Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Finanzsenator bittet um Online-Antrag
Auch wenn der Papierantrag möglich ist, bittet Bremens Finanzsenator Dietmar Strehl darum, den Antrag online zu stellen: "Das hat auch für die Bürgerinnen und Bürger einen entscheidenden Vorteil: Der Online-Antrag ist sofort bei den Sachbearbeitern und kann beschieden werden. So landet auch die finanzielle Hilfe schneller auf ihrem Konto."
Pro Antragsteller soll es eine Entlastung von bis zu 2000 Euro geben. Das Land Bremen hat dafür insgesamt rund 17 Millionen Euro bereitgestellt bekommen. Laut Finanzsenator Strehl gibt es im kleinsten Bundesland rund 22.000 Menschen, die mit einem sogenannten nicht-leitungsgebundenen Energieträger heizen – also mit Brennstoffen, die nicht aus der Leitung kommen.
Nach Angaben des Bremer Finanzressorts werden Energiekosten von nicht-leitungsgebundenen Energieträgern gefördert, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. Entscheidend seien dabei nicht die individuellen Beschaffungskosten, sondern eine „Betrachtung der Kosten gegenüber dem Durchschnittswert des Jahres 2021, dem sogenannten Referenzpreis“.