Keiner der in Bremen und Bremerhaven rund 3000 Privat- und Gewerbekunden der Bayerische Energieversorgungsgesellschaft (BEV) muss ohne Strom und Erdgas auskommen. Nachdem das Amtsgericht München ein vorläufiges Insolvenzverfahren für diesen Energielieferanten anordnete, gibt es nun den Beschluss einer gesetzlich geregelten Ersatzversorgung. Diese wird für die Betroffenen umgehend vom örtlichen Grundversorger SWB übernommen. Bei Bedarf steht der Energieversorger auch größeren Kunden zur Verfügung.
Damit springt der Konzern im Land Bremen innerhalb von nur einem Monat erneut ein. Dies war auch nach der Insolvenz des überregionalen Anbieters Deutsche Energie GmbH (DEG) der Fall: Seit Ende Dezember kann die DEG seine Lieferverpflichtungen nicht mehr erfüllen. Der Anordnung des Münchner Gerichtes ist ein Antrag der BEV am Mittwoch zuzuordnen. Deren finanzielle Schieflage soll laut „Wirtschaftswoche“ durch eine massive Preiserhöhung und der damit einhergehenden hohen Kündigungsqoute entstanden sein. Mehreren Medienberichten zufolge reiche das Ausmaß der BEV-Insolvenz durchaus an die von Teldafax und Flexstrom heran. Verbraucherschützer warnen davor, bei der Wahl des Stromanbieters nur auf niedrige Preise und Lockangebote zu achten.