- Gebäude- und Wohnungszählung
- Einwohnerzählung
- Wer wird direkt befragt?
- Was wird konkret abgefragt?
- Was erwarten die Statistiker?
- Gesetzliche Auskunftspflicht
- Hilfskräfte gesucht
Im Mai wird quasi die gesamte Bevölkerung Deutschlands durchgezählt und sozial vermessen. Solch eine große Volkszählung ist unter anderem Grundlage für den Länderfinanzausgleich und die Einteilung der Republik in Wahlkreise. Nach Beschluss der EU soll das seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden; wegen der Corona-Pandemie wurde die Erhebung um ein Jahr verschoben.
Gebäude- und Wohnungszählung
Schon im vorigen September gab es eine Vorbefragung. In Bremen wurden dazu rund 42.000 Eigentümer von Gebäuden mit Wohnraum oder Wohnungen schriftlich oder online befragt. Das war zum einen ein Probelauf für die Hauptbefragung zum Stichtag 15. Mai. Zum anderen sollten unklare Eigentumsverhältnisse geklärt werden, damit die vorliegenden Eigentums- und Gebäudedaten aktuell und von guter Qualität sind. Denn die Hauptbefragung ist vor allem eine sogenannte Registerbefragung, nur ein kleiner Teil der Bevölkerung soll direkt befragt werden.
Die Vorbefragung ist noch nicht komplett ausgewertet. "Nach aktuellem Stand liegt die Rücklaufquote bei etwa 90 Prozent", sagt Laurenz Berger vom Statistischen Landesamt. Während des Zensus 2022 werden dann sämtliche Eigentümer, Erbbauberechtigte, Verwaltungen oder sonstige Verfügungsberechtigte von Wohnraum kontaktiert werden, erklärt der Statistiker.
Auf konkrete Erkenntnisse oder absehbare Trends zur der Gebäude- und Wohnungsentwicklung müssen Politiker, Stadtplaner und Wissenschaftler dann aber noch warten. "Die liegen erst circa acht bis zwölf Monate nach dem Stichtag vor", sagt Berger - also frühestens Mitte Januar 2023.
Einwohnerzählung
Eines der Hauptziele des Zensus ist es, eine amtliche Einwohnerzahl zu ermitteln. Nach der richtet sich unter anderem die Mittelverteilung beim Länderfinanzausgleich. Deshalb führte Bremerhaven eine jahrelange juristische Auseinandersetzung um die Ergebnisse des Zensus 2011.
Bei der Ermittlung der Einwohnerzahl stützen sich die Statistiker zunächst auf Angaben aus den Melderegistern. Deshalb spricht man von einer "registergestützten" Erhebung. "Die Melderegister sind aber nicht fehlerfrei", sagt Berger. "Es gibt sowohl Über- als auch Untererfassungen." Das passiert etwa, wenn Einwohner ihren Wohnsitz nicht ordnungsgemäß an- oder ummelden.
Damit aber nicht alle Anschriften aus dem Melderegister sowohl auf eine Über- als auch Untererfassung überprüft werden müssen, erfolgen Korrekturen anhand einer Stichprobe. Deren Ergebnisse werden dann auf die Kommune hochgerechnet. Dieses Ergebnis wiederum gilt dann als amtliche Einwohnerzahl.
Wer wird direkt befragt?
„Nur ein sehr kleiner Teil der Bevölkerung“, heißt es auf der Homepage des Statistischen Landesamtes. "An dieser Stelle ist es wichtig, zwischen den verschiedenen Erhebungsteilen zu differenzieren", betont dessen Mitarbeiter Berger. Denn nicht nur bei der Gebäude- und Wohnungszählung werden sämtliche Eigentümer befragt: Auch bei den sogenannten Sonderbereichen, also bei Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften, findet eine Vollerhebung statt. Es werden also sämtliche Bewohnerinnen und Bewohner befragt.
Anders ist es in der Haushaltebefragung, welche die Daten aus den Melderegistern statistisch korrigiert. Hier werden nur die in der Stichprobe ausgewählten Haushalte persönlich befragt. "Insgesamt werden in Bremen rund 53.000 Personen direkt befragt", sagt Berger. Das entspricht rund 7,8 Prozent der Bevölkerung des Bundeslandes. Anders ausgedrückt: Etwa jeder 13. muss Auskunft geben.
Was wird konkret abgefragt?
Die konkreten Fragen ergeben sich aus Paragraf 13 des Zensusgesetz 2022 (www.gesetze-im-internet.de/zensg_2021/ZensG_2021.pdf). Zum Thema Bildung wird nach dem aktuellen Schulbesuch, dem höchsten allgemeinen Schulabschluss oder dem höchsten beruflichen Bildungsabschluss gefragt. Beim Thema Berufe wird beispielsweise nach dem Erwerbsstatus zum Stichtag, dem ausgeübten Beruf und der Stellung im Beruf gefragt.
Selbstredend brauchen die Statistiker auch persönliche Angaben zu Geschlecht, Alter und Familienstand. Bei Menschen, die nach dem 31. Dezember 1955 nach Deutschland zugezogen sind, wird zudem nach dem Jahr ihrer Ankunft hier gefragt und nach ihrem Geburtsstaat.
Was erwarten die Statistiker?
"Lücken in den amtlichen Statistiken werden durch den Zensus nicht geschlossen", stellt Berger klar. Es werde ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. "Die Ergebnisse dienen als Basis für die Fortschreibung der amtlichen Einwohnerzahl sowie des Bestandes an Wohngebäuden und Wohnungen." Am Ende geht es um aktuelle und verlässliche Planungsgrundlagen für Entscheidungen, welche die Regierungen und Verwaltungen im Bund sowie in den Ländern und Gemeinden treffen müssen. Das betrifft zum Beispiel den Bedarf an Schulen und Altenheimen.
Gesetzliche Auskunftspflicht
Wer direkt befragt wird, darf sich dem nicht verweigern. Das gilt auch für Minderjährige, die bereits einen eigenen Haushalt führen. Für Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht selbst Auskunft geben können, kann jedes andere auskunftspflichtige Haushaltsmitglied oder auch ein Betreuer die Angaben machen. Wer gar nicht antwortet oder auch falsche, unvollständige Angaben macht, kann "zur Erteilung der Auskunft mit einem Zwangsgeld angehalten werden", sagt Berger.
Hilfskräfte gesucht
Das Statistische Landesamt Bremen sucht bereits ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte für die Befragungen. Sie müssen unter anderem volljährig sein und über gute Deutschkenntnisse verfügen. Es wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Bewerben kann man sich unter www.statistik.bremen.de/themen/zensus-2022/erhebungsbeauftragte-42921.