Landkreis Diepholz. Der Landkreis Diepholz will einen zentralen Atemschutzpool für die Freiwilligen Feuerwehren an den beiden Feuerwehrtechnischen Zentralen (FTZ) in Barrien und Wehrbleck einrichten. Das Thema beschäftigte am Donnerstagnachmittag erneut den Ausschuss für Bevölkerungsschutz, Verkehr und Sicherheit, der in Wehrbleck unter der Leitung von Ingrid Söfty tagte.
Handlungsbedarf besteht laut Klaus Speckmann, Leiter des Fachdienstes Bevölkerungsschutz beim Landkreis, weil die derzeitigen Atemschutzgeräte bei allen 15 Stadt- und Gemeindefeuerwehren "in die Jahre gekommen" seien. Wenn an allen Standorten investiert würde, könnte das mit jeweils sechsstelligen Summen zu Buche schlagen und sei teurer, als wenn dies zentral an den beiden FTZ geschähe. Dazu seien langfristig dann aber auch mindestens zwei hauptamtliche Atemschutzgerätewarte nötig.
Derzeit gibt es rund 1600 Atemschutzgeräteträger im aktiven Feuerwehrdienst des Landkreises. "Das ist eine anspruchsvolle Aufgabe", sagte Speckmann, die nur etwa jeder dritte bis vierte der rund 5000 Aktiven erfülle. Bei den 18- bis 50-Jährigen ist eine medizinische Untersuchung alle drei Jahre vorgeschrieben, die über 50-Jährigen werden jährlich untersucht. "Das ist teuer, deshalb sind die meisten eben jünger", erklärte Kreisbandmeister Michael Wessels den Ausschussmitgliedern.
Sowohl bei Einsätzen als auch bei jeder Übung ist vorgeschrieben, dass die Atemschutzgeräteträger eine gereinigte, geprüfte und gewartete Ausrüstung verwenden müssen. Einen Teil der Reinigung, Prüfung und Wartung der Atemschutztechnik der gemeindlichen Feuerwehren führen die beiden Feuerwehrtechnischen Zentralen in Barrien und Wehrbleck bereits seit Jahren in ihren Atemschutzwerkstätten durch. "Die meisten Masken- und Lungenautomaten werden aber zurzeit von ehrenamtlichen Atemschutzgerätewarten in ihren 'illegalen Werkstätten' gewartet", warnte Wessels. Mit der Einrichtung eines gemeinsamen Atemschutzpools soll den ehrenamtlichen Gerätewarten ein Stück Verantwortung abgenommen werden. Wenn die neuen Pools eingerichtet werden, könne man in den Gebäuden auch eine "konsequente Schwarz-Weiß-Trennung durchführen", erklärte Speckmann: Denn gebrauchte Geräte müssen aufwändig gereinigt werden und später mit einem speziellen Kompressor mit Atemluft befüllt werden.
Bei kleineren Einsätzen sei jede Wehr "zu 100 Prozent ausgerüstet", so Speckmann. Wenn es sich aber um größere Einsätze handele oder diese länger dauern würden, dann müsse die jeweils zuständige FTZ das Material zum Einsatzort bringen. Um den Pool einzurichten, sind aber an beiden FTZ auch bauliche Veränderungen nötig: In Barrien müsste ein alter Gebäudebestandteil weg und ersetzt werden. In Wehrbleck gebe es noch eine freie Fläche zwischen den beiden Gebäuden, wo ein zweistöckiger Neubau entstehen könne. Eingeplant sind in den Haushalten für die nächsten Jahre insgesamt acht Millionen Euro dafür (2023 und '24 je drei Millionen, zwei weitere Millionen Euro für 2025). Zuletzt sei 2017 von der Polizeidirektion alles überprüft worden, aber auch damals schon eine Nachrüstung gefordert worden, hieß es. Wenn jeweils voll ausgebaute Obergeschosse eingeplant würden, dann könnten auch qualifizierte Übungsstrecken eingerichtet werden. Die aktuell vorhandenen entsprechen ebenfalls nicht mehr dem heutigen technischen und rechtlichen Standard.
Vor diesem Hintergrund hatten sich schon 2018 die Stadt- und Gemeindefeuerwehren mit der Kreisfeuerwehr darauf verständigt, einen Arbeitskreis einzurichten, um die Voraussetzungen zur Bildung eines gemeinsamen Atemschutzpools zu prüfen. Denn in den vergangenen Jahren sind die Anforderungen an den einsatztaktischen sowie technischen Bereich des Atemschutzes kontinuierlich gestiegen. Die Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 7 „Atemschutz“, aber auch die technischen Regeln im Zuge von DIN-Normen und Arbeitsplatz- und Arbeitsschutzrichtlinien wurden verändert, sollen aber auf diese Weise die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Atemschutzgeräteträger erhöhen. Gleichzeitig ergeben sich hieraus aber auch neue gesteigerte Anforderungen an die Träger des Brandschutzes – die Kommunen und den Landkreis –, diese rechtlichen Vorgaben einzuhalten.