Landkreis Diepholz. 26 Neuinfektionen und somit einen Inzidenzwert von inzwischen 60,86 in den vergangenen sieben Tagen pro 100 000 Einwohner hat der Landkreis Diepholz am Freitag gemeldet. Somit sind 126 Kreisbewohner gegenwärtig mit dem Coronavirus infiziert. Außerdem hat die Niedersächsische Landesregierung am Donnerstag eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht, die ab diesem Freitag in Kraft tritt. Da der Landkreis Diepholz nach wie vor die kritische 50er-Marke beim Inzidenzwert überschritten hat, führt nun die vom Land Niedersachsen neu erlassene Corona-Verordnung auch noch zu weiteren Einschränkungen im privaten und öffentlichen Bereich. Die Verordnung ist bereits mit diesem Freitag in Kraft getreten.
Ab sofort gilt demnach im Landkreis Diepholz, dass nur noch maximal zehn Personen aus zwei Haushalten im privaten Raum zusammenkommen dürfen. Gleiches gilt auch für private Zusammenkünfte außerhalb der eigenen Wohnung, wie etwa in der Gastronomie oder in angemieteten Räumen. Außerdem wird für Gastronomiebetriebe eine Sperrzeit von 23 bis 6 Uhr eingeführt. „In begründeten Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden“, erklärt Landkreis-Sprecherin Mareike Rein. Unabhängig von der Sperrfrist ist es Betreibern aus der Gastronomie zudem untersagt, alkoholische Getränke im Außer-Haus-Verkauf abzugeben.
Für den öffentlichen Raum gilt außerdem eine Maskenpflicht an Örtlichkeiten, an denen Menschen dichter oder länger zusammen kommen. Wo genau diese Maskenpflicht gilt, legt der Landkreis erst noch fest: Eine entsprechende Allgemeinverfügung soll Anfang nächster Woche erlassen werden.
Für Veranstaltungen mit sitzendem oder zeitweise stehendem Publikum wird die Personenzahl auf 100 begrenzt. Diese Regelung betrifft laut Mareike Rein neben Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Räumen unter anderem auch Messen, Kongresse, gewerbliche Ausstellungen, Spezial- und Jahrmärkte. Ausnahmen seien möglich, wenn ein abgestimmtes Hygienekonzept vorliege.
Die Vorschriften der Niedersächsischen Landesregierung richten sich dabei nach dem Sieben-Tage-Inzidenzwert des Niedersächsischen Landesgesundheitsamts (NLGA). Dessen Werte könnten jedoch von den tagesaktuellen Werten des Gesundheitsamtes des Landkreises aufgrund eines Zeitversatzes in der Meldekette abweichen. Welche Inzidenz aktuell in Bezug auf die Landesverordnung gilt, kann online unter www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/ nachgesehen werden. „Die Vorgaben der Verordnung gelten jeweils ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe im Internet – auch wenn der aktuelle Wert des Gesundheitsamtes im Gegensatz zum NLGA-Wert die 35er- oder 50er-Werte bereits über- oder unterschreiten sollte“, erklärt Mareike Rein.
Vor dem Hintergrund der Sieben-Tage-Inzidenz wird für Schüler ab der fünften Klasse einschließlich der Berufsbildenden Schulen außerdem das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht empfohlen. „Eine Verpflichtung hierfür besteht nach wie vor im Landkreis Diepholz nicht“, betont Rein. Grundschüler bleiben von dieser Empfehlung unberührt. Die Kreisverwaltung weist aber darauf hin, dass hingegen in Bussen und Zügen sowie auch an Haltestellen und auf Bahnsteigen sehr wohl eine Maskenpflicht gilt. Für das Lüften in Schulen gilt darüber hinaus nun die Faustregel 20-5-20. So soll circa zur Hälfte einer Unterrichtsstunde für fünf Minuten eine Stoß- oder Querlüftung erfolgen. Zudem muss vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen gelüftet werden.
Insgesamt hat der Landkreis mit den 26 Neuinfektionen bislang 910 bestätigte Corona-Fälle überhaupt verzeichnet. Aktuell befinden sich 626 Menschen im Landkreis Diepholz in Quarantäne. Dazu zählen sowohl alle bestätigten Fälle als auch die ermittelten Kontaktpersonen mit erhöhtem Infektionsrisiko und Reiserückkehrer aus Risikogebieten, deren Testergebnis noch aussteht. 754 Menschen, bei denen Corona nachgewiesen wurde, konnten aus der Quarantäne entlassen werden. 30 Menschen sind bisher in Verbindung mit dem Virus verstorben. In den Kliniken des Landkreises Diepholz werden zurzeit fünf Patienten mit einem Corona-Verdacht oder einer laborbestätigten Infektion behandelt. Einer der Patienten wird intensivmedizinisch versorgt und beatmet.
Weitere Infos zu den derzeit geltenden Corona-Regeln im Landkreis Diepholz gibt es online unter www.diepholz.de. Dort finden Interessierte auch Telefonnummern und weiterführende Links zu Corona. Das Corona-Bürgertelefon des Landkreises ist montags bis freitags von 8 bis 12 sowie montags bis donnerstags von 13 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 0 54 41 / 9 76 20 20 erreichbar.