Bremen Stadtteile Osterholz Verden Diepholz Delmenhorst Wesermarsch Oldenburg Rotenburg Cuxhaven Bremerhaven Niedersachsen

Antrag der Stuhrer CDU Brinkumer Ortskern: Vorerst keine Videoüberwachung

Im Brinkumer Ortskern wird es vorerst keine Videoüberwachung geben, wie von der Stuhrer CDU gefordert. Rechtliche Gründe sprechen dagegen.
11.09.2024, 15:44 Uhr
Jetzt kommentieren!
Zur Merkliste
Brinkumer Ortskern: Vorerst keine Videoüberwachung
Von Eike Wienbarg

In einem Antrag fordert die Stuhrer CDU die Installation einer Videoüberwachung für die neue Haltestelle Marktplatz, das neue Mehrzweckhaus an der Bassumer Straße 10 und die zukünftigen Baustellen im Brinkumer Ortskern. Dass das schwierig ist, wurde am Dienstagabend bei der Beratung im Stuhrer Ausschuss für Verkehr, Ordnung und Sicherheit deutlich.

Was fordert die CDU?

In ihrem Antrag fordern die Christdemokraten eine Videoüberwachung für die genannten Bereiche im Brinkumer Ortskern. "In die Ortskernentwicklung wurde viel Geld und Engagement investiert. Das schätzen wir sehr", sagte Frauke Koersen zum Antrag ihrer Fraktion. "Noch während die Maler dabei waren" sei allerdings das neue Mehrzweckhaus bereits "beschmiert" worden. Auch an der neuen Haltestelle Marktplatz habe es Schmierereien gegeben, so Koersen weiter. Zudem seien bereits Fahrräder und E-Roller beschädigt oder gestohlen worden. Gleiche Probleme habe es auch am alten ZOB gegeben. "In der Statistik mag das Kleinkram sein, für den Einzelnen bedeutet es aber viel Lauferei, Ärger und Kosten", sagte Koersen und weiter: "Dieser Vandalismus ist sinnlos."

Sie wisse auch, dass Videoüberwachung "immer heikel" sei. In Gesprächen mit Anwohnern sei sie aber bestärkt worden. "Wenn die technische Möglichkeit da ist, sollte man das auch nutzen. Man muss sein Eigentum schützen", betonte Koersen. "Normale Bürger" hätten durch die Videoüberwachung "nichts zu befürchten". Zudem sei das Mehrzweckhaus aktuell auch noch nicht durchgehend genutzt, sodass es oft leer stehe. Die Videoüberwachung solle präventiv Vandalismus oder Diebstahl verhindern oder helfen, Täter im Nachhinein besser identifizieren zu können.

Wie ist die rechtliche Situation?

Die Gemeindeverwaltung habe noch keine Erfahrung mit einer solchen Videoüberwachung und habe sich die Grundlagen erst erarbeitet, sagte Michaela Schierenbeck, Fachbereichsleiterin Bürgerbüro, Ordnung und Verkehr. Dazu wurden Gespräche mit der Polizei und dem Landesdatenschutzbeauftragten geführt. Gesetzliche Grundlage für den öffentlichen Raum, wie es die Haltestelle ist, sei das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG). Danach ist eine Videoüberwachung grundsätzlich möglich, allerdings ohne Aufzeichnung, so Schierenbeck. Wenn, dann müsste eine Person vor einem Monitor sitzen und die Situation beobachten (Monitoring). Aufzeichnungen dürfte nur die Polizei vornehmen.

Voraussetzungen für eine Videoüberwachung ergeben sich auch aus dem Gesetz. So ist sie möglich, wenn vor Ort "wiederholt Straftaten oder nicht geringfügige Ordnungswidrigkeiten begangen wurden und die Beobachtung zur Verhütung entsprechender Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten erforderlich ist", heißt es von der Gemeinde. Der Landesdatenschutzbeauftragte sehe eine Überwachung als schwierig.

Wie sieht die Straftatenlage vor Ort aus?

Laut Angaben der Polizei gegenüber der Verwaltung wurden am alten ZOB in Brinkum seit dem Jahr 2020 "fünf bis sechs geringfügige Straftaten im Jahr" registriert. Exemplarisch nannte Schierenbeck für 2023: einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (geringe Menge Cannabis), vier Diebstähle von E-Scootern, Pedelecs, Fahrrädern oder Rollern sowie eine Beleidigung. Der Polizei zufolge liege "kein kriminalistischer Schwerpunkt am ZOB" vor, die Zahlen "stagnieren auf einem niedrigen Niveau".

Welches Fazit zieht die Gemeinde?

Eine Videoüberwachung der Haltstelle Marktplatz sei nicht zulässig, da vor Ort bisher nur selten relativ geringfügige Delikte verübt wurden. Ähnliches gelte für die Bassumer Straße 10. Das Gebäude sei zwar im Eigentum der Gemeinde, es finde aber eine "quasi öffentliche Nutzung statt", so Schierenbeck. Das sei zu vergleichen mit einer Haltestelle und es folge die identische Rechtsgrundlage. Bisher wurde nur die Schmiererei als Delikt registriert. Daher sei vor Ort ebenfalls keine Videoüberwachung zulässig.

Lesen Sie auch

Was ist mit der Baustelle Marktplatz?

Bei der Baustelle für den Marktplatz handele es sich um ein privates Grundstück. Verantwortlich für die Entscheidung über eine Videoüberwachung sei damit der Eigentümer – in diesem Fall die Specht-Gruppe, so Schierenbeck.

Was sagt die Politik?

Frauke Koersen wollte wissen, was möglich ist, wenn die Delikte vor Ort ansteigen. Wenn müsste die Entscheidung dann der Polizei übergeben werden, damit diese auch aufzeichnen kann, sagte Stuhrs Erste Gemeinderätin Bettina Scharrelmann. "Wir sind im engen Austausch mit der Polizei", betonte sie. Koersen erwiderte, dass mögliche kleine Delikte, wie kleinere Diebstähle oder Sachbeschädigungen, wahrscheinlich gar nicht erst angezeigt werden. Aufgrund der rechtlichen Sachlage zog Koersen den Antrag ihrer Fraktion zurück.

Zur Sache

Briefkasten und Stellplätze für Räder

Wie Michaela Schierenbeck berichtete, wurde an der Haltstelle Marktplatz ein Briefkasten installiert. Die gesicherte Fahrradabstellanlage an der Haltstelle sollte eigentlich schon im August in Betrieb genommen werden. Allerdings sei die zuständige Firma für das Schließsystem abgesprungen, berichtet Schierenbeck weiter. Derzeit sei die Verwaltung auf der Suche nach einem "alternativen Anbieter". Dazu laufen gerade auch Gespräche mit der Stadt Achim.

Zur Startseite
Mehr zum Thema

Das könnte Sie auch interessieren

Rätsel

Jetzt kostenlos spielen!
Lesermeinungen (bitte beachten Sie unsere Community-Regeln)