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Verhandlung am Landgericht Verden 57-Jähriger kassiert Geldstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Das Syker Amtsgericht hatte ihn freigesprochen, in zweiter Instanz kam ein 57-jähriger Mann wegen des Betruges in einer Brinkumer Bankfiliale nun aber doch nicht ganz straffrei davon.
17.10.2021, 14:22 Uhr
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Von Angelika Siepmann

Verden/Stuhr. Über den Freispruch vom Vorwurf der Urkundenfälschung beziehungsweise des versuchten Betruges konnte sich ein Mann aus Stuhr nicht lange freuen. Die Staatsanwaltschaft mochte die Anfang 2020 verkündete Entscheidung des Amtsgerichts Syke nicht hinnehmen. In der Berufungsverhandlung am Landgericht Verden musste der heute 57-Jährige noch geraume Zeit befürchten, dass seine einmal geglückte und einmal gescheiterte Geldbeschaffung doch noch eine Strafe nach sich ziehen würden. Aber dann nahm die Vertreterin der Anklage das Rechtsmittel recht überraschend zurück.

Ganz straffrei ging der gebürtige Bremer unterm Strich allerdings nicht aus. Bezüglich der beiden Finanzfälle war er zwar in erster Instanz freigesprochen worden. Wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, nicht das erste Mal und wieder umgehend eingeräumt, hatte er jedoch eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen à zehn Euro kassiert. Dabei bleibt es nun für den berufslosen, von Sozialhilfe lebenden Witwer, der in der Vergangenheit schon häufiger mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist. Der aktuelle Auszug aus dem Bundeszentralregister wies neun Eintragungen seit 2017 auf.

Eine im Dezember jenes Jahres erfolgte einschlägige Verurteilung interessierte die 5. kleine Strafkammer des Landgerichts besonders. Das Syker Amtsgericht hatte gegen den Angeklagten wegen vierfachen Betruges eine Geldstrafe in Höhe von 400 Euro verhängt. Seine „Bezahlungen“ per Lastschrift bei einem Möbelhaus Brinkum hatten nicht funktioniert. Was nicht verwunderte, mangelte es seinem Sparkassen-Konto doch an Deckung. Anders verhielt es sich bei den Fällen aus dem Frühjahr 2019, die nun erneut beleuchtet wurden.

Hatte der Angeklagte dazu vor dem Amtsgericht noch Angaben gemacht und dabei unlautere Absichten vehement bestritten, so hüllte er sich im kleinen Verdener Gerichtssaal in Schweigen. Zumindest „zur Sache“ wolle sein Mandant nichts sagen, so der Verteidiger. Laut Anklage hatte sich der Mann im März 2019 bei der Kreissparkassen-Filiale in Brinkum 1700 Euro vom Konto einer anderen Person auszahlen lassen. Der „Bekannte“ habe ihn darum gebeten und ihm das bereits ausgefüllte und unterschriebene Formular ausgehändigt, hatte der Angeklagte dem Amtsrichter erzählt. Von dem Kontoinhaber seien ihm 50 Euro „Lohn“ in Aussicht gestellt worden. An der Kasse hatte er seinen Personalausweis vorgezeigt und das Geld erhalten.

Beim zweiten angeblichen Botendienst, knapp einen Monat später, klappte es dann nicht wie geplant. 1900 Euro sollten fließen, doch der Angeklagte konnte oder wollte diesmal seinen Ausweis trotz Aufforderung nicht präsentieren. Er habe ihn nicht dabei. Zudem war man bei der KSK inzwischen schon stutzig geworden. Wie die damals als Kassiererin tätige Mitarbeiterin als Zeugin erklärte, habe der betagte Kontoinhaber sich wenige Tage nach der festgestellten Abbuchung gemeldet und mitgeteilt, er habe „keine Auszahlung veranlasst“. Er soll den Verdacht geäußert haben, einer seiner Mieter könne vielleicht am Werk gewesen sein.

Die Zeugin berichtete auch, man habe dann „Videomaterial“ aus der Überwachungskamera gesichtet und nach dem zweiten Auftauchen des Angeklagten die Polizei verständigt. Die Unterschriften auf den vorgelegten Auszahlungsformularen hätten denen des Kontoinhabers „geähnelt“, hieß es. Er könne seine eigene Unterschrift „gerade so hinkriegen“, sagte der 57-Jährige jetzt. Er ist Analphabet. Warum die Staatsanwaltschaft die Berufung nach bereits fortgeschrittener Beweisaufnahme zurückzog, blieb offen.

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