Einen schwarzen Rock, einen rosafarbenen Pyjama, einen weißen Pullover und ein paar weitere Klamotten hat eine Frau vor fast zwei Jahren in einem Textilgeschäft im Brinkumer Ochtum-Park zusammengerafft und in eine Plastiktüte gestopft. An der Kasse wären 254 Euro fällig gewesen, aber die umging die „Kundin“ geschickt. Etwas später bediente sie sich noch in einer nahe gelegenen Parfümerie, doch ein aufmerksamer Detektiv hatte die Diebin bereits auf dem Kieker. Die Quittung für ihre Taten erhielt die schon einschlägig in Erscheinung getretene Bremerin später vom Amtsgericht Syke. Am Landgericht Verden ging die Sache nun glimpflicher aus.
Angesichts des stattlichen Vorstrafenregisters der Angeklagten hatte die Amtsrichterin im vergangenen August entschieden: Weil die Frau sich bislang von Geldstrafen unbeeindruckt gezeigt habe, sei eine Freiheitsstrafe fällig. Wegen Diebstahls in zwei Fällen wurden sechs Monate auf Bewährung verhängt. Das behagte der gelernten Verkäuferin und Kosmetikerin ganz und gar nicht. Vor der Verdener Berufungskammer erschien die 38-Jährige nun mit dem jüngsten ihrer drei Söhne und einem eigens aus Köln angereisten Verteidiger. Dort lebende Verwandte sollen für sie schon diverse Geldstrafen beglichen haben.
Taten eingeräumt
Da die Berufung auf den sogenannten Rechtsfolgenausspruch beschränkt war, brauchten die beiden Ladendiebstähle im Ochtum-Park nicht mehr beleuchtet zu werden. Die Frau hatte die Taten schon in erster Instanz eingeräumt – ratsam aufgrund belastender Zeugenaussagen und entlarvender Videoaufnahmen. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, warum sie eigentlich „schon so oft geklaut“ habe, sprach die Angeklagte recht routiniert von eigener Arbeitslosigkeit, beruflichen Problemen des Ehemannes, finanziellen Engpässen und mehr. Sie schäme sich sehr, und mit Diebstählen solle auch endgültig Schluss sein. Sie habe Angst, dass man vielleicht in der Schule ihres siebenjährigen Sohnes davon erfahre, erklärte die redegewandte Frau, während sie das drei Monate alte Baby zu beruhigen versuchte.
Bei der Erörterung der gerichtskundigen Fälle aus letzter Zeit fiel dann plötzlich auf, dass die Bremerin vier Monate nach der Hauptverhandlung in Syke noch einen Strafbefehl über 600 Euro erhalten hatte: für einen Diebstahl, bei dem sie ebenfalls an jenem Septembertag 2022 erwischt worden war. Im Mediamarkt in Groß Mackenstedt hatte sie, gemeinsam mit einem Mittäter, heimlich vier Computerspiele im Gesamtwert von 130 Euro eingesteckt. Einmal Haftstrafe, einmal Geldstrafe für ganz ähnlich gelagerte Taten am selben Tag? Wie auch immer dies beim Amtsgericht zustande gekommen war, durfte es aus Sicht der Staatsanwaltschaft und des Landgerichts keinen Bestand haben.
„Ein offenkundiger Widerspruch“, befand der Vorsitzende. So kam die Angeklagte doch noch einmal mit einer Geldstrafe davon, einer gehörigen allerdings. Unter Einbeziehung zweier noch nicht bezahlter Strafbefehle setzte das Gericht eine Gesamtstrafe von 160 Tagessätzen zu je zehn Euro fest.