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In der Gemeinde Weyhe Betretungsverbot für Dreyer Hafen und Deich aufgehoben

Das Betretungsverbot für den Dreyer Hafen und die Deichanlagen in Weyhe ist aufgehoben. Die Grasnarbe auf dem Deich sollte aber weiterhin geschont werden.
18.01.2024, 16:47 Uhr
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Betretungsverbot für Dreyer Hafen und Deich aufgehoben
Von Alexandra Penth

Weyhe-Dreye. Die Situation am Weserdeich in der Gemeinde Weyhe hat sich zuletzt merklich entspannt. Als erster Schritt konnten daher in Abstimmung mit dem Mittelweserverband die Deichscharte zum ersten Mal seit dem Hochwasser wieder geöffnet werden. Mit sofortiger Wirkung ist zudem die Allgemeinverfügung aufgehoben, mit der am 26. Dezember 2023 ein Betretungsverbot für den Dreyer Hafen und die Deichanlagen verhängt wurde. Das teilte die Gemeinde Weyhe am Donnerstag mit.

Gleichwohl weist die Verwaltung darauf hin, dass in diesem Bereich nur die befestigten Wege zu nutzen sind. Die Grasnarbe darf nicht betreten werden, um die zuletzt stark beanspruchten und noch immer sehr aufgeweichten Deiche zu schonen. Generell ist in den bis kürzlich überfluteten Gebieten weiterhin besondere Vorsicht geboten. "Wir sind noch immer nicht durch", sagt Gemeindesprecher Sebastian Kelm. Laut Experten sei der Hochwasserwinter 2023/2024 noch nicht vorüber. "Deshalb brauchen wir den Deich in voller Stärke", betont Kelm. Der Grasbewuchs trage stark zur Stabilität des Deiches bei.

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