Vor allem versuchter Totschlag wird dem 30-jährigen Mann vorgeworfen, der sich seit Dienstag vor dem Landgericht Verden verantworten muss. In einer Gemeinschaftsunterkunft in Weyhe soll der Angeklagte am späten Abend des 9. Juni dieses Jahres nach einem Streit mehrfach in Tötungsabsicht mit einem Messer auf einen Mitbewohner eingestochen haben. Zeugen sollen verhindert haben, dass der aufgebrachte Angreifer erneut auf sein Opfer losgehen konnte. Der 23-Jährige erlitt Verletzungen, die nicht lebensgefährlich waren.
Zum Prozessauftakt vor der 1. Großen Strafkammer – als Schwurgericht – wurde lediglich die Anklageschrift verlesen. Hauptvorwurf der Staatsanwaltschaft, neben Körperverletzung: Der 30-Jährige soll versucht haben, „einen Menschen zu töten, ohne Mörder zu sein“. Am Tattag, einem Sonntag, soll es zunächst eine verbale Auseinandersetzung zwischen beiden Männern gegeben haben. Mit der Ankündigung, er werde ihm „ein Loch in den Bauch stechen“, soll der Angeklagte zunächst einen langen Schraubenzieher ergriffen und damit „Stichbewegungen“ vor dem 23-Jährigen gemacht haben. Zwei Beobachtern gelang es, dem Mann das „gefährliche Werkzeug“ zu entreißen und ihn „gegen seinen Willen“ ins Erdgeschoss zu bringen.
Mehrere Messerstiche
Dort soll der Angeklagte in der Küche der Unterkunft ein Messer mit 17,5 Zentimeter langer Klinge aus der Spülmaschine genommen und damit erneut nach oben zum Zimmer des 23-Jährigen gelaufen sein. Obwohl von zwei Zeugen verfolgt, schaffte er es nach den Ermittlungen, dem Opfer mehrere Stiche im Rippen- und Brustbereich zuzufügen. Wieder von den Zeugen nach unten gebracht, konnte der Angeklagte davon abgehalten werden, noch einmal in den ersten Stock zu rennen. Schließlich wurde ihm das Messer „entrissen“.
Der Angeklagte war noch vor Ort festgenommen worden. Er befindet sich in der Justizvollzugsanstalt in Untersuchungshaft. Die Verteidigung hat für den ersten von acht angesetzten Fortsetzungsterminen, 20. Dezember, eine Einlassung des Mannes angekündigt.