Weyhe. Der Weyher Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt hat bei seiner jüngsten Sitzung am Dienstagabend die Änderung des Flächennutzungsplans einstimmig beschlossen. Demnach nahm der Plan, ein gemischtes Quartier aus einem Hotel und Wohnhäusern an der Lahauser Straße zu errichten, eine weitere Hürde. Nach dem Beschluss werden die Ergebnisse nun wieder öffentlich ausgelegt.
Viona Schütte, die bei der Gemeinde Weyhe für Stadtplanung und Wohnbaulandentwicklung zuständig ist, umriss in der Sitzung die Ziele der Planung und das Nutzungskonzept für das Areal. Geht es nach der Gemeinde, soll direkt an der Kreuzung Hauptstraße/Lahauser Straße ein Inklusionshotel im Standard von mindestens drei Sternen mit Frühstück und Konferenzbereich gebaut werden. Dabei sollen auch Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung entstehen. Westlich und südlich ans Hotel angeschlossen sind Mischgebiete mit Wohn- und Gewerbenutzung, etwa für Dienstleistungen oder Ladenhandwerk, angedacht. Weiter westlich Richtung Bahnstrecke sollen rund 120 Wohneinheiten in Reihen- und Mehrfamilienhäusern entstehen. Die Bedeutung des Areals ist Schütte bewusst: "Wir besprechen heute die letzte große Flächenressource in Kirchweyhe", so die Stadtplanerin während der Sitzung. 20 Prozent des Wohnraums sollen gefördert, die Wohnflächen im kommunalen Zwischenerwerb entwickelt werden.
Am 2. Februar wurde bereits eine Online-Informationsveranstaltung abgehalten, rund 20 Bürgerinnen und Bürger nahmen teil. Zu den Inhalten der Änderung des Flächennutzungsplanes habe es allerdings keine Stellungnahmen oder Anregungen gegeben, so Schütte weiter. Zwischen Mitte Januar und Anfang Februar wurden bereits Behörden frühzeitig beteiligt, 13 Träger öffentlicher Belange hätten Hinweise und Anregungen zur Änderung gegeben. Darunter war etwa die Deutsche Flugsicherung, die eine Einzelfallprüfung der Bauhöhe anregte. Unter dem Strich mussten jedoch keine Korrekturen für die Änderung vorgenommen werden, so Schütte. Läuft alles nach Plan, werde der Flächennutzungsplan im Herbst dieses Jahres genehmigt und in Kraft treten.
Ungedeckter Bedarf
Zuhörer Helmut von Weyhe wollte wissen, ob in Weyhe tatsächlich der Bedarf eines Hotels besteht, da durch die Pandemie weniger gereist werde. Schütte erklärte daraufhin, dass eine Analyse von 2016 eine unterdurchschnittliche Abdeckung des Hotelbedarfs hervorgebracht habe, die auch trotz Corona nicht gemildert wurde. Im Gegenteil: "Die Lücke ist nicht gefüllt durch dieses Hotel", so Schütte weiter. Aus dem Ausschuss kamen keine Wortmeldungen, das Gremium stimmte einstimmig für die Änderung des Flächennutzungsplanes.
Im Anschluss hatte der Ausschuss noch über die Änderung des Bebauungsplans (B-Plan) "Syker Straße" zu entscheiden. Ulrike Schneider vom Planungsbüro P3 in Oldenburg erläuterte die Bestandsentwicklung des etwa 38.000 Quadratmeter großen Areals östlich der Lahauser Straße. Dort liegen derzeit 40 bebaute Grundstücke, meist Einfamilienhäuser mit zwei Wohneinheiten. Der aktuell gültige B-Plan stammt aus dem Jahr 1972. "Der Charakter ist hochwertig und gut", konstatierte Schneider, allerdings soll der städtebauliche Bestand gesichert und die Innenentwicklung verträglich gesteuert werden. "Wir haben mittlerweile einen anderen Immobilienmarkt", merkte Schneider an, für die Verdichtung brauche es allerdings Vorgaben. Große Mehrfamilienhäuser bräuchten etwa große Mülltonnen, die sich dann negativ auf das Ortsbild auswirkten. Zudem seien Einfriedungen mit Sichtschutz in Mode, Hecken kämen dabei zu kurz.
Schneider stellte dazu drei Bereiche vor: Westlich des Fasanenwegs sollen maximal sechs Wohneinheiten je Einzelhaus und 200 Quadratmeter Grundstücksfläche pro Wohneinheit erlaubt sein. Östlich des Fasanenwegs sind es maximal zwei Wohneinheiten je Einzelhaus bei Grundstücksgrößen von mindestens 450 Quadratmetern für Einfamilienhäuser und 300 Quadratmetern bei Doppelhaushälften. Bei geringer Verdichtung im restlichen Areal sollen ebenfalls maximal zwei Wohneinheiten je Einzelhaus bei Grundstücksgrößen von 600 Quadratmetern (Einfamilienhäuser) und 300 Quadratmetern (Doppelhaushälften) erlaubt sein.
Weiterhin steht im geänderten B-Plan ein Anpflanzgebot, das pro 600 Quadratmeter einen Baum vorsieht, bereits stehende und prägende Bäume sollen dazu erhalten werden. Auch der Spielplatz auf dem Südteil des Areals soll bleiben. Bei einer Online-Bürgerinformationsveranstaltung am 8. März seien keine Anregungen oder Hinweise eingegangen. Der Plan soll nun wieder öffentlich ausgelegt werden.
Annika Bruck (Die Grünen) betonte den Bedarf an kleinen Wohnungen mit rund 50 Quadratmetern Wohnfläche und regte an, die Wohnungsgröße und nicht die Menge der Wohneinheiten an die Größe des Grundstücks zu koppeln. Ulrike Buck (Die Grünen) erkundigte sich danach, ob das Anpflanzgebot auch flexibel sei und mehr Bäume pro 600 Quadratmeter möglich wären. Schneider entgegnete, dass es sich hierbei um einen Standardwert handelt, "der die Leute nicht verschreckt", jedoch im Maßgabebereich des Ausschusses liege: "Sie können das gestalten." Der Ausschuss beschloss die Änderung des B-Plans anschließend einstimmig.