Der Weyher Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt hat sich am Mittwochabend erneut mit dem Areal um den Wieltsee befasst. Dieses wird vielfältig genutzt, um dabei eine klarere Ordnung und Regelung aufzustellen, was wo erlaubt ist und was nicht, hat die Gemeinde die 19. Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des B-Plans „Wieltsee“ auf den Weg gebracht.
Ziel des ganzen Verfahrens sei es, die vorhandenen Nutzungen planungsrechtlich abzusichern und angemessene Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen, gleichzeitig aber auch wertvolle Natur besser zu schützen. Auch der Hochwasserschutz spielt bei den Planungen eine wichtige Rolle.
Karsten Ciglasch vom Planungsbüro P3 stellte dem Ausschuss die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung der Pläne vor. Für den Flächennutzungsplan seien keine inhaltlichen Anpassungen erforderlich. Der Feststellungsbeschluss könne gefasst werden, der Bauausschuss empfahl diesen einstimmig.
Zum B-Plan seien "umfangreiche Stellungnahmen" zur Begrenzung der Zahl der schwimmenden Hausboote auf zehn eingegangen, so Ciglasch. Momentan lägen am Wieltsee 23 solcher Boote. Das Planungsbüro riet dem Ausschuss, im B-Plan genau zu verorten, wo am Wieltsee Hausboote verträglich und zulässig seien. Außerdem müsse die Zulässigkeit von sogenannten Tankstegen geprüft und aufgenommen werden. Dies hatte der Landkreis Diepholz als Träger öffentlicher Belange angemerkt, um das Risiko auslaufender Betriebsstoffe in den Wieltsee zu minimieren, wenn Boote per Kanister betankt würden. Danach müsse der Plan noch einmal ausgelegt werden. Auch dies empfahl der Ausschuss einstimmig.