Bremen Stadtteile Osterholz Verden Diepholz Delmenhorst Wesermarsch Oldenburg Rotenburg Cuxhaven Bremerhaven Niedersachsen

Handel mit Betäubungsmitteln Amtsgericht Syke: Stuhrer Drogendealer erhält Bewährungsstrafe

Ein Stuhrer Drogendealer ist knapp der Haft entgangen. Nach dem Fund von erheblichen Mengen an Drogen, erhielt er eine Bewährungsstrafe. Die Richterin fand deutliche Worte.
03.07.2025, 12:32 Uhr
Jetzt kommentieren!
Zur Merkliste
Von Norbert Lyko

Wegen des Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht unerheblicher Menge stand ein 29-jähriger Mann aus Stuhr vor dem Schöffengericht Syke. Am Ende wurde er verurteilt – mit einer Bewährungsstrafe und einer überaus deutlichen Mahnung der Richterin.

Dem Stuhrer wurde vorgeworfen, über Monate hinweg mit Betäubungsmitteln in nicht unerheblicher Menge gehandelt zu haben. Alles begann mit einer Hausdurchsuchung im Januar 2024. In seiner Wohnung stießen Ermittler auf ein nicht unerhebliches Drogenlager: Über 1,7 Kilogramm Cannabis, 130 Gramm Kokain und 630 Gramm Amphetamin waren in Kartons und Plastikbeuteln versteckt. Außerdem fanden die Beamten 9600 Euro Bargeld und ein Handy.

Vor Gericht versuchte der Angeklagte, seine Taten zu erklären: Er habe damals in einer schwierigen Lebensphase gesteckt, sei arbeitslos gewesen, habe Probleme mit dem Jobcenter gehabt und seine junge Familie versorgen müssen. Nach eigenen Angaben habe er das Drogengeschäft nur zwei bis drei Monate betrieben. Die Richterin erinnerte jedoch daran, dass er gegenüber der Polizei zunächst von sieben bis acht Monaten gesprochen hatte – eine Aussage, zu der er sich nun nicht mehr äußern wollte.

Angeklagter will neues Leben beginnen

Immerhin legte er offen, zu welchen Preisen er die Drogen verkauft hatte und dass die Einnahmen für Miete und Lebensmittel reichten. Woher die Drogen stammten? Dazu wolle sein Mandant aus verständlichen Gründen keine Angaben machen, sagte der Verteidiger. Er betonte zudem, dass der Angeklagte seit der Hausdurchsuchung „mit dem Kapitel abgeschlossen“ habe. Er lebe mit seiner Verlobten und der gemeinsamen Tochter zusammen, habe eine Arbeitsstelle und wolle „ein neues Leben beginnen“. Auf die Herausgabe des Bargelds und der sichergestellten Drogen verzichtete er freiwillig – nur das Handy möchte er zurück.

Doch die Vergangenheit ließ sich nicht so einfach abschütteln. Ein Blick in das Bundeszentralregister offenbarte eine bewegte Vorgeschichte: 13 Einträge, darunter Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der Angeklagte beteuerte, seit 2022 keine Straftaten mehr begangen zu haben. „Ich war damals ein anderer Mensch und sehe jetzt alles anders“, sagte er.

Zeichen der Zeit erkannt

Die Staatsanwältin attestierte dem Angeklagten einerseits ein kooperatives Verhalten. Positiv wertete sie auch, dass er auf die Herausgabe des Bargelds verzichtet. Andererseits wogen die große Menge an Drogen schwer, ebenso wie die zahlreichen Vorstrafen. Sie beantragte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollte, sowie eine Geldauflage in Höhe von 800 Euro.

Sein Verteidiger sprach sich ebenfalls für eine Bewährungsstrafe aus. Er lobte die Offenheit seines Mandanten: „Er hat vor Gericht die Hosen runtergelassen und die Zeichen der Zeit erkannt.“ In seinem Schlusswort sagte der Angeklagte, er wolle sich für seine Handlungen entschuldigen und versprach, dass so etwas nie wieder vorkommen werde.

Die Richterin verurteilte den 29-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Eine Geldauflage verhängte sie nicht. Das Geld, so schlug sie vor, solle er lieber für den Erwerb einer Fahrerlaubnis verwenden, um seine beruflichen Chancen zu verbessern.

Lesen Sie auch

„Sie bewegen sich hart an der Grenze“, warnte die Richterin eindringlich. „Das war gerade noch vertretbar. Sollten Sie sich noch einmal etwas zuschulden kommen lassen, müssen Sie fest mit einer Haftstrafe rechnen.“ Sie riet dem Angeklagten außerdem, die Wohnung zu wechseln, um sich endgültig von alten Kreisen zu lösen.

Lesen Sie auch

Zur Startseite
Mehr zum Thema

Das könnte Sie auch interessieren

Rätsel

Jetzt kostenlos spielen!
Lesermeinungen (bitte beachten Sie unsere Community-Regeln)