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600 Euro Geldstrafe Amtsgericht Syke verurteilt Mann wegen Beleidigung im Supermarkt

Ein Stuhrer hat eine Supermarktkassiererin beleidigt und ein Platzverbot ignoriert. Nun hat das Amtsgericht Syke ein Urteil gefällt.
09.07.2025, 12:54 Uhr
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Von Norbert Lyko

Vor dem Amtsgericht in Syke wurde der Fall einer Beleidigung verhandelt. Angeklagt war ein 59-jähriger Mann aus Stuhr, der in einem Verbrauchermarkt in Stuhr eine Kassiererin massiv beleidigt haben soll. Die Szene, die sich vor rund einem Jahr in einem Supermarkt abspielte, war offenbar eskaliert – mit Folgen, die nun ein juristisches Nachspiel fanden.

Alles begann an einem gewöhnlichen Einkaufstag. Eine Gruppe von Jugendlichen meldete der Kassiererin, dass ein Mann draußen lautstark schimpfe, weil Fahrräder auf einem Behindertenparkplatz abgestellt seien. Der Angeklagte, offenbar bereits alkoholisiert, betrat schließlich den Markt.

Beleidigungen "weit unter der Gürtellinie"

Die 44-jährige Kassiererin, die an diesem Tag Dienst hatte, versuchte zunächst, die Situation zu beruhigen. Nach eigener Aussage im Zeugenstand sprach sie ruhig auf den Mann ein und führte ihn sogar mit einem Handschlag nach draußen. Doch anstatt zu gehen, kam der Mann kurz darauf erneut in den Laden zurück und begann die Frau mit beleidigenden Worten zu überschütten, die „weit unter die Gürtellinie gingen“.

Der stellvertretende Filialleiter bestätigte die Darstellung der Kassiererin. Auch er versuchte vergeblich, den Mann zur Räson zu bringen. Schließlich wurde die Polizei gerufen. Die Beamten erteilten dem 59-Jährigen ein Platzverbot. Doch der Angeklagte ignorierte die Aufforderung, das Gelände zu verlassen. Er wurde schließlich in Handschellen abgeführt.

Angeklagter zeigt sich uneinsichtig

Vor Gericht stellte sich der Angeklagte als unschuldig dar: Er habe lediglich eine Flasche Bier kaufen wollen, mehr nicht. Für die Beleidigungen seien vielmehr die Jugendlichen verantwortlich gewesen, die sich ebenfalls im Markt aufhielten. Von einem Platzverbot habe er auch nichts gewusst. Doch die beiden Zeugen widersprachen dieser Darstellung entschieden. „Die Jugendlichen haben sich eher ruhig verhalten“, betonte der stellvertretende Filialleiter.

Die Richterin schenkte den Aussagen der Zeugen Glauben. „Ich sehe keinen Anlass, warum die Zeugen sich eine solche Geschichte ausdenken sollten“, erklärte sie in ihrer Urteilsbegründung.

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Ein weiteres, schwerwiegendes Argument gegen den Angeklagten: Er war bereits wegen Beleidigung vorbestraft. Dieser Umstand floss in das Strafmaß mit ein. Die Staatsanwältin forderte eine Geldstrafe von 600 Euro – ein Antrag, dem die Richterin vollumfänglich folgte.

Trotz der wiederholten Beteuerungen des Angeklagten, er habe weder beleidigt noch das Platzverbot gekannt, zeigte das Gericht wenig Nachsicht. „Ob es am Alkohol lag oder an einem schlechten Tag – das bleibt dahingestellt“, fasste die Richterin in ihrer Urteilsbegründung zusammen. Eine derartig derbe Beleidigung sei nicht zu rechtfertigen.

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