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Pro Wildeshausen übt Kritik Baugestaltungssatzung in Wildeshausen sorgt für Kontroversen

In Wildeshausen sorgt die geplante Baugestaltungssatzung für Kontroversen. Pro Wildeshausen sieht darin eine Überregulierung und ruft die Bürger zur aktiven Beteiligung auf.
27.03.2025, 10:24 Uhr
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Von Jana Budde

Um ein einheitliches Bild in der Wildeshauser Innenstadt zu erhalten, ist eine Baugestaltungssatzung in Planung: Diese soll darauf hinwirken, dass sich Neu- und Umbauten harmonisch einfügen. Derzeit kann sich die Öffentlichkeit beteiligen – und das intensiv zu nutzen, dazu ruft Pro Wildeshausen auf.

Die Fraktion hatte bereits im Bauausschuss im Februar Kritik geäußert und erneuerte diese nun. „Die ganze Welt spricht über lähmenden Bürokratismus, Überregulierung und insbesondere darüber, dass dies deutlich reduziert werden muss, damit Investitionen wieder Freude machen“, schreibt sie in einer Mitteilung. „In Wildeshausen soll der Weg der Überregulierung durch den Beschluss einer Gestaltungssatzung aber fortgesetzt und zudem noch intensiviert werden!“

Probleme befürchtet

Bislang sind bauliche Tätigkeiten in der Innenstadt über eine Erhaltungssatzung und die Denkmalpflege geregelt. Mit der Baugestaltungssatzung soll der Wirkungsbereich erweitert werden um die „Eingangsbereiche“ zur Innenstadt: Bahnhofstraße, Westertor und Zwischenbrücken. Zudem werden Vorgaben unter anderem zu Fassadengestaltung und -gliederung, Fenstern und Türen, Beleuchtung, Farben und Materialien gemacht.

Vorangetrieben werde das Vorhaben speziell von der UWG-Fraktion, die sich auf das von ihr initiierte Entwicklungskonzept „Wildeshausen 2030 plus (+)“ berufe, so Pro Wildeshausen weiter. Darin heißt es, dass innerhalb des historischen Stadtwalls keine „schützenswerten historischen Gebäude“ mehr abgerissen werden sollen. Nun frage sich die Fraktion, „wer denn darüber entscheidet, was ein schützenswertes historisches Gebäude ist; Baudenkmale sind nicht gemeint, denn die sind ja ohnehin geschützt.“ Sie befürchtet Probleme und Rechtsstreitigkeiten.

„Unangemessen“

Die Gestaltungssatzung sieht sie als „unangemessenen Angriff auf und Eingriff in die Rechte der Grundstückseigentümer in der Innenstadt“, durch den die Grundstückseigentümer „für die Schaffung einer ‚historischen Altstadt’ sorgen und dies mit eigenem Geld bezahlen“ sollen. Dabei sei das nicht erforderlich: Die vorhandenen Instrumente seien wirksam. Das zeige sich beispielsweise an der Entwicklung in der Bahnhofstraße.

Die Fraktion fordert Grundstückseigentümer der Innenstadt dazu auf, die Möglichkeit einer Stellungnahme zu nutzen: „Die Gestaltungssatzung sowie die Ausweitung des Plangebietes sind nur dann im Stadtrat zu verhindern, wenn die betroffene Bürgerschaft sich zahlreich ablehnend äußert!“

Stärkere Durchmischung

Die Fraktion Wildeshauser Bürger sieht den geplanten Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung als kritisch an. Sie beantragt zweierlei: zum einen die „Stärkung der ‚Innenstadt Wildeshausen’“, unter anderem durch eine Aktualisierung der betroffenen Bebauungspläne mit dem Ziel einer stärkeren Durchmischung von Gewerbe und Wohnen. Dafür soll beispielsweise geprüft werden, welche Straßen und Grundstücke sich für eine Umnutzung oder Verdichtung eignen, welche Gewerbeimmobilie für Wohnraum umgebaut werden könnte und ob sich bestehende Gebäude für eine Aufstockung eignen.

Zum anderen beantragt die Fraktion die „Reduzierung des Geltungsbereichs der geplanten Gestaltungssatzung sowie Prüfung des Dichtemodells und der Gestaltungsfibel im laufenden Verfahren“. Die Satzung solle sich auf einen „Kernbereich“ konzentrieren, generell solle trotz der Regelungen „Flexibilität für Wohnraumschaffung“ bleiben.

Zur Sache

Stellungnahme möglich

Stellungnahmen zur geplanten Baugestaltungssatzung können bis Dienstag, 8. April, elektronisch abgegeben werden: per E-Mail an bauleitplanung@wildeshausen.de. Bei Bedarf können sie auch auf anderem Weg – etwa schriftlich an die Adresse Stadt Wildeshausen, Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt, Am Markt 1, 27793 Wildeshausen oder telefonisch unter der Rufnummer 0 44 31 / 88 61 3 vorgebracht werden.

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