Lilienthal. Die Bürgerinitiative Gegenwind St. Jürgen will den Bau eines Windparks südlich von Mittelbauer, Wührden und Oberende verhindern. In einem offenen Brief warnt sie vor der "irreversiblen Beschädigung des St. Jürgenslandes", die sich ihrer Ansicht nach ergeben würde, wenn die geplanten 16 Windkraftanlagen mit einer Höhe von bis zu 250 Metern wie vorgesehen errichtet werden. Adressiert ist das Schreiben an Landrat Bernd Lütjen, den Leiter des Planungs- und Naturschutzamtes Dominik Vinbruck sowie die Politiker des Kreistags und des Lilienthaler Gemeinderates. Die Initiative appelliert an die Empfänger, Verantwortung für den Erhalt der Landschaft zu übernehmen und in der Konsequenz keinen Windpark zuzulassen.
Aus Sicht der Bürgerinitiative kann keine Rede davon sein, dass nur das St. Jürgensland im Bereich der Gemeinde Lilienthal als Standort für den Bau eines Windparks infrage kommt. Sie sieht sich durch die Aussagen bestätigt, die sie aus dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz erhalten hat. Ihr ging es um die Frage, inwiefern die vom Ministerium vorgelegte Flächenpotenzialanalyse bereits eine Vorfestlegung beinhaltet. Aus Hannover sei die Antwort gekommen, dass es sich bei den in der Untersuchung dargestellten Flächen nur um die rechnerische Bemessung der Potenziale handele. Für die Planungsträger ergäben sich daraus keine räumlichen Vorgaben für die Flächenfestlegung, habe das Ministerium geschrieben. Die Initiative zieht daraus den Schluss, dass auch an anderer Stelle neue Windkraftanlagen gebaut werden könnten und nicht nur in den Grenzen, die das Land ermittelt hat.
Die Bürgerinitiative verweist auf die besondere Bedeutung des St. Jürgenslandes für die Menschen und die Natur. Der Bau eines Windparks, so wie ihn der Projektierer Baywa vorgesehen habe, werde die einzigartige Artenvielfalt und die kulturhistorisch bedeutsame Landschaft zerstören, sind sie überzeugt. Niemand, so sagt die Initiative, dürfe sich der Verantwortung für den Erhalt der bedeutsamen Landschaft entziehen. Im Falle des St. Jürgenslandes gelte die Begründung, man müsse etwas für den Klimaschutz tun, nicht.