Verden/Osterholz-Scharmbeck. Am erstinstanzlichen Urteil wurmten ihn weniger die aufgebrummten Sozialstunden und Termine bei der Jugendhilfe der Diakonie als vielmehr die ebenfalls auferlegten zwei Wochen Dauerarrest. Dafür mochte sich der wegen zweifachen Betruges verurteilte, schon einschlägig in Erscheinung getretene 21-Jährige aus Osterholz-Scharmbeck überhaupt nicht erwärmen. Seinem Bestreben, um diese Maßnahme möglichst doch noch herumzukommen, konnte allerdings kein Erfolg beschieden sein. Nachdem die kleine Jugendkammer des Landgerichts Verden ihm dies klargemacht hatte, nahm er die Berufung etwas bedröppelt zurück.
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