Landkreis Osterholz. Die Beschäftigten im Osterholzer Gesundheitsamt kämpfen sich in diesen Tagen durch die vierte Corona-Welle. Neben Auf- und Ausbau des Impfangebots (wir berichteten) ist die Behörde durch Quarantäne-Anordnungen und Kontaktverfolgungen stark beansprucht. Die Sieben-Tage-Inzidenz fürs Kreisgebiet näherte sich mit 165,7 am Freitag dem bisherigen Rekord vom Nikolaustag, als ein Wert von 171,8 erreicht wurde. Trotzdem, so versichert Kreis-Sprecherin Jana Lindemann auf Anfrage, laufe die Kontaktverfolgung bisher nicht anders als in den ruhigeren Sommermonaten. "Es gelingt weiterhin, alle am laufenden Tag eingehenden Fälle entsprechend zu bearbeiten."
Aktuell werden 315 Infizierte gezählt: 309 in häuslicher Quarantäne und sechs in stationärer Behandlung. Hinzu kommen 163 Kontaktpersonen, für die ebenfalls Quarantäne angeordnet wurde. Stichprobenartig oder anlassbezogen überprüfe das Amt in beiden Personenkreisen auch die Einhaltung der Anordnungen, so Lindemann weiter. Die Erfahrungen seien überwiegend positiv: "Bei den bisherigen Kontrollen sind keine Auffälligkeiten gegen die Einhaltung der Quarantäne-Auflagen festgestellt worden."
Von den Betroffenen gebe es ein nahezu durchweg positives Feedback, dass der Landkreis dieser wesentlichen Aufgabe zur Eindämmung der Pandemie nachgehe. "Sofern eine in häuslicher Quarantäne befindliche Person nicht an ihrer Wohnanschrift angetroffen wird, könnte es zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens kommen", sagt Lindemann. Augenscheinlich werden die Auflagen befolgt, zumal Verstöße mit bis zu 25.000 Euro Bußgeld belegt werden können.
Was tun bei positivem Test?
Führt ein Selbst- oder Schnelltest zu einem positiven Ergebnis, sollte man sich unabhängig vom Impfstatus telefonisch beim Hausarzt wegen eines PCR-Tests melden. Ergänzend ist die Kreisbehörde per Mail zu informieren (gesundheitsamt@landkreis-osterholz.de). Bis zum Vorliegen des PCR-Ergebnisses sind häusliche Selbstisolierung und größtmögliche Kontaktreduzierung angezeigt; in der Zwischenzeit sollten die Kontakt-Daten der vergangenen 48 Stunden notiert und betroffene Mitmenschen informiert werden.
Um die Kontaktnachverfolgung kümmern sich beim Landkreis sechs Beschäftigte plus Leitungskraft. Zudem erhält das Landkreis-Team Unterstützung durch zwei Finanzbeamte, die in Vollzeit vom Land abgeordnet wurden. Für den Bereich der Reiserückkehrer ist darüber hinaus auch weiterhin ein sogenannter Containment-Scout des Bundes im Einsatz. Hinzu kommen Beschäftigte aus anderen Behördenabteilungen, die beispielsweise mit der Beauftragung von Teststellen befasst sind, sowie letztlich aus allen Bereichen der Kreisverwaltung, etwa am Bürgertelefon.
Landkreis setzt Prioritäten
Dass dadurch in einigen Ämtern auch viel Arbeit liegen bleibt, wird von Lindemann weder bestritten noch bestätigt. Sie erklärt: "Der nachhaltige Gesundheitsschutz der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Osterholz und die Eindämmung der Pandemie haben oberste Priorität." Die anstehenden Aufgaben seien "angemessen verteilt" worden. Außerdem ist da auch noch die Bundeswehr, die schon im vergangenen Winter Amtshilfe geleistet hatte. Deren Soldaten werden momentan in der Impfstation in Buschhausen eingesetzt.
Parallel steht die Verwaltung in engem Kontakt mit den Schulen und Kindergärten, in denen es Infektionsfälle gibt. Aktuell sind das fünf Vorschuleinrichtungen und drei Grundschulen, die Berufsbildenden Schulen sowie sieben weiterführende Schulen (Tagesaktuelle Info unter www.landkreis-osterholz.de/corona ).
Nach Angaben der Verwaltungssprecherin gelingt mit der momentanen Aufgabenverteilung auch weiterhin, alle Kontaktpersonen zu ermitteln und diese bei Bedarf an andere Gesundheitsämter weiterzuleiten. "Im Rahmen von Telefonaten werden betroffene Personen beraten und die nächsten Schritte erklärt." Die weit überwiegende Anzahl reagiere ruhig und gelassen.
Intensivere Kontrollen
Zündstoff bieten da eher schon die Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Verordnung. Auf diesem Feld arbeitet der Landkreis eng mit der Polizei zusammen. "Dabei gehen beide Behörden unter anderem auch Hinweisen von Mitbürgerinnen und Mitbürgern nach", betont die Landkreis-Sprecherin. Gastwirte und Restaurant-Besucher (in Innenräumen gilt Testpflicht, also 2Gplus) sowie Geschäftsinhaber und ihre Kunden (die 2G-Regel im Einzelhandel wurde am Donnerstag gerichtlich wieder aufgehoben) werden dabei "zu den neuen Regelungen sensibilisiert", wie Lindemann es ausdrückt.
Darüber hinaus gab es am Montag und Donnerstag in Niedersachsen größere Polizeikontrollen in den Bussen und Bahnen des Nahverkehrs. An Bord gilt grundsätzlich die 3G-Regel; Schüler sind davon ausgenommen. Im Bus sind zudem FFP2-Masken zu tragen; bei Schülern unter 14 genügt eine medizinische Maske. Im Landkreis Rotenburg nahmen die Beamten vor allem die Busbahnhöfe in Rotenburg, Zeven und Bremervörde sowie die Bushaltestellen vor Schulen ins Visier.
Die Polizeiinspektion Verden/Osterholz stellte am Donnerstag dabei in 92 Fällen fest, dass Personen die Masken falsch oder gar nicht trugen, so Polizei-Pressesprecherin Imke Burhop. Nur in wenigen Situationen seien Ordnungswidrigkeiten eingeleitet worden. Viele hätten die Kontrollen positiv aufgenommen, berichtet die Polizei.
Auch über die Aktionstage hinaus werde die Polizei die Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes fortlaufend überwachen. Gerade im Öffentlichen Personennahverkehr gehe auch von nur wenigen Menschen, die sich nicht an die Regeln halten, eine Gefahr für viele Mitreisende aus. Die Polizei achte ihrerseits auf Verhältnismäßigkeit: Bei der jüngsten Aktion händigten die Ordnungshüter den Fahrgästen, die keine FFP2-Maske dabei hatten, kostenlose Exemplare aus, damit sie ihre Fahrt fortsetzen konnten.